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Aktuelle Meldung

Der Brexit und seine Folgen für britische Staatsbürger in Rheinfelden


Obwohl die Bedingungen des für den 29. März geplanten Austritts nach wie vor unklar sind, benötigen britische Staatsangehörige dennoch nach dem Austritt zukünftig für ihren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht.

Im Falle eines ungeregelten Austritts ohne Abkommen (Stichwort: „no Deal“) sind britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen ab dem 30. März für vorerst drei Monate (bis zum 30. Juni) von der Besitzpflicht eines solchen Aufenthaltstitels befreit. Diese Regelung gilt allerdings nur für Personen, die bis zum Austritt des Vereinigten Königreiches bereits in Deutschland gelebt haben und freizügigkeitsberechtigt waren (so genannte „Bestandsbriten“). Sie dürfen sich nach dem 30. März drei Monate lang unverändert hier aufhalten und arbeiten.

Alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen sollten jedoch bis spätestens 30. Juni bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Bis zur Entscheidung über den Antrag bleiben der Aufenthalt im Bundesgebiet sowie die Ausübung jeder Erwerbstätigkeit erlaubt.

Weiterhin möchte die Ausländerabteilung informieren, dass nach einem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union britische Staatsbürger zukünftig als Nicht-EU-Bürger gelten und deshalb der Passpflicht unterliegen.  

Alle in Rheinfelden gemeldeten, britischen Mitbürger werden von den Mitarbeitern der Ausländerabteilung jedoch auch noch rechtzeitig zu gegebener Zeit schriftlich über die neuen Regelungen informiert.  

Weitere Hinweise finden Interessierte zum Nachlesen unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/brexit/faqs-brexit.html