Ortsteil Herten

Aktuelle Meldung

Ruhezeiten und Standsicherheit von Grabmalen


Angehörige und für die Gräber Verantwortliche werden deshalb gebeten, die betroffenen Gräber bis spätestens 31. Oktober abzuräumen und die Bepflanzung, das Grabmal samt Fundament sowie die sonstige Grabausstattung vollständig zu entfernen. Nach Ablauf der Frist fallen für Grabstättenverantwortliche – sollte die Friedhofsverwaltung das Abräumen übernehmen müssen – entsprechende Kosten an.

Darüber hinaus wird die Friedhofsverwaltung im Laufe des Monats September die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen auf allen Friedhöfen der Stadt überprüfen. Sollten sich dabei Mängel ergeben, wird die Verwaltung die für das betroffene Grab Verantwortlichen schriftlich informieren.