Ortsteil Herten

Aktuelle Meldung

Bebauungspläne in Herten
Aus dem Gemeinderat (18. Mai 2017)


Bebauungsplan „Herten Ortsmitte I“

In seiner Einführung erinnerte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt daran, dass die Stadt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Herten Ortsmitte I“ einem Wunsch des Ortschaftsrates nachgekommen sei. Dieser wünsche sich eine maßvolle Ortsentwicklung im historischen Dorfkern und dafür ein wirksames Steuerungsinstrument. Gemeinsam mit Geoplan aus Wehr hat das Stadtbauamt auf Grundlage von gemeinsamen Workshops mit dem Ortschaftsrat einen Entwurf für einen Bebauungsplan erarbeitet. Dieser Entwurf wird in einer Bürgerinformation am 20. Juni im Hertener Rathaus der Bevölkerung vorgestellt.

Das Konzept sieht eine lockere Bebauung und Ergänzung der vorhandenen Baustruktur vor. In den Innenbereichen können somit Einfamilien- und Doppelhäuser entstehen, dabei soll ein grüner Kern erhalten bleiben. Generell ist für die südlich der Hauptstraße gelegene Potenzialfläche eine dichtere Bebauung als nördlich der Hauptstraße angedacht.

Der Gemeinderat sieht in diesem Entwurf eine gute Grundlage für die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit. Die „Kanal-Kapazitätsfrage“, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen wurde, soll zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden.

Bebauungsplan Kürzeweg

Die Mitglieder des Gemeinderates folgten der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und beschlossen den Bebauungsplan Kürzeweg als Satzung. In enger Abstimmung mit dem Ortschaftsrat und in vielen Einzelgesprächen wurde dieser Bebauungsplan entwickelt. Der Innenbereich des Planungsgebietes soll mit einem lockeren Mix aus Einfamilien- und Doppelhäusern maßvoll nachverdichtet werden. Erschlossen wird das Gebiet von der Augster Straße und der Eigenstraße durch eine verkehrsberuhigte Wohnstraße. Über einen Fuß- und Radweg sind der Kürze- und Steinackerweg angebunden. Eine weitere Verdichtung des Innenbereichs durch eine Bebauung in zweiter Reihe der Grundstücke an der Hauptstraße sieht der Bebauungsplan auf Wunsch der Anwohner nicht vor.

Weitere Informationen im Bürgerinformationssystem.