Ortsteil Eichsel

Aktuelle Meldung

Erneutes Wasserentnahme-Verbot aus Bächen, Flüssen und Seen


Das Verbot gilt ebenfalls für die Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau sowie zur Kühl- und Brauchwassernutzung, auch wenn eine grundsätzliche wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme vorliegt. Ausgenommen von dem Verbot ist nur der Rhein.

Das Entnahmeverbot gilt zunächst bis zum 31. Oktober. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Umweltbehörde des Landratsamts Lörrach am heutigen Donnerstag erlassen. Sollte trotz Verbot illegal Wasser entnommen werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Das bisherige Entnahmeverbot war bis Mitte September befristet und wurde nach den Niederschlägen in den vergangenen Wochen zunächst nicht verlängert. Nach einer kurzzeitigen Entspannung sinken die Wasserpegel jedoch aktuell wieder deutlich. Auch durch die angekündigten Regenfälle in den kommenden Tagen wird keine nachhaltige Verbesserung der Situation erwartet.

Daher wurde nun die erneute Allgemeinverfügung erlassen. Sollte der Pegel in den kommenden Wochen wider Erwarten deutlich steigen, kann die Allgemeinverfügung durch das Landratsamt auch vorzeitig aufgehoben werden.

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter:

www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen