Sanierungsgebiet

„Ortskern Herten II“

Die Städtebauliche Sanierung im Ortskern Herten II hat zum Ziel, in einem zweiten Abschnitt die gewachsene bauliche Struktur in der Dorfmitte von Herten zu erhalten und gleichzeitig zeitgemäß fortzuentwickeln.

Die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten sollen durch städtebauliche Maßnahmen gestärkt und die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt geschützt und verbessert werden.

Lageplan Ortskern Herten

Förderprogramm

In diesen Bemühungen wird die Stadt Rheinfelden (Baden) für den Ortsteil Herten durch die Aufnahme in das Förderprogramm „Die soziale Stadt“ unterstützt. Hierfür wurde ein vorläufiger Förderrahmen von 500.000 Euro bewilligt. Dieser beinhaltet
die Finanzhilfe von Bund und Land in Höhe von 300.000 Euro und die Komplementärfinanzierung durch die Stadt Rheinfelden (Baden) mit 200.000 Euro. Diese Finanzmittel sind dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände im Ortskern von
Herten zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern.

Auch die Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen sollen so verbessert werden. Daher gibt es auch für private Baumaßnahmen in Sanierungsgebieten Fördermöglichkeiten.

Der Zeitraum, in dem Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden können, endet zum 30. April 2026.