Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rheinfelden (Baden) für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Schwörstadt

Grendelmatt 2.1 und Grendelmatt 3.1

Flächennutzungsplan-Teiländerung "Grendelmatt 2.1" und "Grendelmatt 3.1"

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und Durchführung der frühzei­tigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Rheinfelden (Baden) und der Gemeinde Schwörstadt als zuständiges Beschlussorgan hat am 11.07.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Flächennutzungsplan-Teiländerung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung der Flächennutzungsplan-Teiländerung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ebenso hat der Gemeinsame Ausschuss dem Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung "Grendelmatt 2.1" und "Grendelmatt 3.1" einschließlich Planzeichnung und Begründung vom 27.05.2024 zugestimmt und beschlos­sen, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt.

Abgrenzungsplan

Ziel und Zweck der Planung

Die Stadt Rheinfelden (Baden) beabsichtigt zwei Bebauungspläne aufzustellen: ,,Grendel­matt 2.1" (Neuaufstellung des Bebauungsplans) und „Grendelmatt 3.1". Beide Bebauungs­pläne lassen sich mit ihrer geplanten baulichen Nutzung nicht aus dem gültigen Flächennut­zungsplan der WG Rheinfelden-Schwörstadt entwickeln. Daher soll dieser im Parallelverfah­ren zu den Bebauungsplanverfahren geändert werden. Da die Bebauungspläne im zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, wird das Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanän­derung in einem gemeinsamen Verfahren durchgeführt. Die zwei parallelen Änderungen des Flächennutzungsplans werden somit in einem Verfahren zusammengelegt.

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung "Grendelmatt 2.1" und "Grendelmatt 3.1" mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 12.08.2024 bis einschließlich 27.09.2024

auf der Homepage der Gemeinden im Internet veröffentlicht:

www.rheinfelden.de in der Kategorie „aktuell" unter „Flächennutzungspläne"
www.schwoerstadt.de in der Kategorie „Bekanntmachungen"

Die Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download bereit.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist an folgenden Orten und zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:

1.    bei der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden), Kirchplatz 2, 79619 Rheinfelden (Baden), Stadtbauamt, im Flur des 5. Obergeschosses neben dem Büro Zimmer Nr. 504,

Öffnungszeiten:
Mo - Mi          9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do                   9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr                     9:00 Uhr - 12:00 Uhr

2.    beim Bürgermeisteramt Schwörstadt, 79739 Schwörstadt, Hauptstraße 107, Zimmer Nr. 1,

Öffnungszeiten:     
Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Der Öffentlichkeit wird innerhalb des angegebenen Zeitraums Gelegenheit zur Einsicht­nahme, Äußerung und Erörterung gegeben. Die Stadt Rheinfelden führt die Behördenbeteiligung gern. § 4 Abs. 1 BauGB parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung gern. § 3 Abs. 1 BauGB durch.

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch per Mail an k.roesch(at)rheinfelden-baden.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf an­ derem Weg, zum Beispiel postalisch (Stadt Rheinfelden, Bauverwaltung, Kirchplatz 2, 79618 Rhein­felden) oder zur Niederschrift bei den Gemeinden abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Daten­schutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden die Daten ausschließlich für das betreffende Bebauungsplanverfahren genutzt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" auf der Homepage der Stadt Rheinfelden (Baden).

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen zu­ sätzlich im zentralen Internetportal www.uvp-verbund.de/bw bereit.

Rheinfelden (Baden), den 02.08.2024                                                          Stadtverwaltung