Flächennutzungsplan-Teiländerung „Rückgabe Sonderbaufläche Erdaushubzwischenlager im Bereich nördlich Römerstraße“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Rheinfelden (Baden) und der Gemeinde Schwörstadt als zuständiges Beschlussorgan hat am 15.04.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Flächennutzungsplan-Teiländerung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Beschluss zur Aufstellung der Flächennutzungsplan-Teiländerung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ebenso hat der Gemeinsame Ausschuss dem Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung "Rückgabe Sonderbaufläche Erdaushubzwischenlager im Bereich nördlich Römerstraße" einschließlich Planzeichnung vom 21.02.2024 und Begründung vom 07.03.2024 zugestimmt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung
Auf der Fläche nordwestlich der zentralen Feuerwehr, nördlich der Römerstraße stellt der gültige Flächennutzungsplan Rheinfelden - Schwörstadt, Teilplan West den Planungsbereich gegenwärtig als Sonderbaufläche für ein Erdaushubzwischenlager dar. Die entsprechende Teiländerung erfolgte mit Rechtskraft zum 18.11.2022. Aufgrund weiterführender Standortuntersuchungen und der Findung einer neuen potenziell geeigneten Fläche für ein Erdaushubzwischenlager wird das Grundstück nicht mehr zu diesem Zweck benötigt. Daher soll mit der vorliegenden erneuten Teiländerung die Darstellung der Sonderbaufläche in Fläche für die Landwirtschaft zurückgeändert werden. Die Darstellung des Grundstücks entspricht damit wieder dem Stand des ursprünglichen Flächennutzungsplans von 2014.
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung „Rückgabe Sonderbaufläche Erdaushubzwischenlager im Bereich nördlich Römerstraße“ mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
12.08.2024 bis einschließlich 27.09.2024
auf der Homepage der Gemeinden im Internet veröffentlicht:
www.rheinfelden.de in der Kategorie „aktuell“ unter „Flächennutzungspläne“
www.schwoerstadt.de in der Kategorie „Bekanntmachungen“
Die Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download bereit.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist an folgenden Orten öffentlich ausgelegt:
1. bei der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden), Kirchplatz 2, 79619 Rheinfelden (Baden), Stadtbauamt, im Flur des 5. Obergeschosses neben dem Büro Zimmer Nr. 504, während der üblichen Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Mo – Mi 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Do 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
2. beim Bürgermeisteramt Schwörstadt, 79739 Schwörstadt, Hauptstraße 107, Zimmer Nr. 1 während der üblichen Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Der Öffentlichkeit wird innerhalb des angegebenen Zeitraums Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Stadt Rheinfelden führt die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch.
Abgabe von Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch per Mail an k.roesch(at)rheinfelden-baden.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, zum Beispiel postalisch (Stadt Rheinfelden, Bauverwaltung, Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden) oder zur Niederschrift bei den Gemeinden abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.
Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden die Daten ausschließlich für das betreffende Bebauungsplanverfahren genutzt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ auf der Homepage der Stadt Rheinfelden (Baden).
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich im zentralen Internetportal www.uvp-verbund.de/bw bereit.
Rheinfelden (Baden), den 02.08.2024 Stadtverwaltung