Bebauungsplan

„Ferienanlage Rührberg“

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Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Ferienanlage Rührberg“

Der Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) hat am 04.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Ferienanlage Rührberg“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten, dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung (GemO), in den derzeit jeweils gültigen Fassung, als jeweils eigenständige Satzungen beschlossen.

Plan: Geltungsbereich

Der Bebauungsplan „Ferienanlage Rührberg“ mit örtlichen Bauvorschriften ist durch Bekanntmachung auf der städtischen Homepage am 16.08.2024 in Kraft getreten.