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Offener Brief des Oberbürgermeisters
Verwendung des Wappens durch die Initiative „Nein zum Rheinsteg“


Sehr geehrte Frau Haubrichs,

ich danke für Ihre Anfrage vom 28.10.2015 bezüglich der Verwendung des offiziellen Wappens der Stadt auf einem Flyer der Initiative „Nein zum Rheinsteg“.

Ihre Fragestellungen möchte ich wie folgt beantworten:

Das Wappen der Stadt Rheinfelden (Baden) ist das offizielle Wappen der Stadt gemäß § 6 Abs. 2 Gemeindeordnung und § 12 BGB (Namensrecht). Dieses Wappen führt die Stadt auch in ihren Dienstsiegeln. Die Stadt hat das alleinige Recht, das Wappen zu führen und zu verwenden.

Eine Verwendung des Stadtwappens durch Dritte ist nur auf ausdrückliche Genehmigung der Stadt zulässig. Ein solcher Antrag oder eine Anfrage auf Genehmigung liegen uns in diesem Fall nicht vor und wären für diese vorliegende Verwendung der Initiative „Nein zum Rheinsteg“ nicht genehmigt worden. Begründet würde dieses damit, dass mit der Verwendung der Eindruck entstehen könnte, dass diese Initiative durch die Stadt unterstützt werde. Die diesbezüglichen Beschlüsse des Gemeinderates lauten jedoch anders.

Mit gleicher Post habe ich der Initiative die Verwendung des Wappens untersagt.

Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen erhalten eine Durchschrift dieses Schreibens wie auch Herr Stadtrat Hirtle und die Presse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Klaus Eberhardt
Oberbürgermeister