Städtische Förderungen

Photovoltaik-Kleinanlagen

Die Stadt Rheinfelden (Baden) fördert die Anschaffung von Photovoltaik (PV)-Kleinanlagen, auch „Balkonkraftwerke“ genannt.

PV-Kleinanlagen erzeugen bei Sonnenschein bis zu 600 Watt Strom und sind relativ einfach zu installieren. In Mehrfamilienhäusern wird allerdings die Genehmigung des Vermieters und/oder der Eigentümergemeinschaft benötigt. Ebenso muss das "Balkonkraftwerk" beim Verteilnetzbetreiber (Eigentümer der Stromleitungen) und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.


Geförderte Anlagen

Gefördert werden ,,steckerfertige PV-Anlagen‘‘ (gemäß VDE als ,,steckerfertige PV-Anlagen‘‘ bezeichnet), mit einer maximalen Systemleistung von 600 Watt peak (800 Watt peak bei Änderung der rechtlichen Vorgaben) und maximal einer Anlage pro Haushalt/Messeinrichtung/Wohnung.

Ab jetzt können wieder Fördermittel für PV-Kleinanlagen beantragt werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat am 14. September 2023 die einmalige Aufstockung des Fördertopfs beschlossen.

Zuschuss

Bezuschusst wird die Neuanschaffung einer PV-Kleinanlage mit 50 Prozent bis maximal 400 Euro. Eine Förderung ist möglich, solange Fördermittel im städtischen Haushalt zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.


Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Vereine mit Hauptwohnsitz auf der Gemarkung von Rheinfelden (Baden), deren Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Eigentümer mehrerer Wohneinheiten dürfen nur für eine Wohneinheit einen Antrag stellen. Für die Förderung werden nur Anlagen berücksichtigt, die nach dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie installiert wurden.