Gemeinderat und seine Ausschüsse

Aktuelle Meldung

Brückenbauwerk am Bahnhof

Gemeinderat 15.März 2021

Auch der Gemeinderat zeigte sich angesichts der mit einer Sanierung verbundenen drohenden Kosten, die auf die Stadt zukommen könnten, „not amused“. Dies zeigten die verschiedenen Wortbeiträge der Fraktionen.

Nächste Schritte

Gemeinderat und Verwaltung einigten sich darauf, dann man als nächstes das Gutachten der DB Netz AG, in dem es zum einen um den Sanierungsbedarf und zum anderen um die nicht mögliche Abtrennung von Schiene und Straße geht, eingehend prüfen werde. Parallel dazu wird die Verwaltung die verschiedenen geschichtlichen, rechtlichen und auch finanztechnischen Fragen abklären sowie auch die Frage einer alternativen Verkehrsführung erörtern.

Das Thema sei sicherlich nicht zum letzten Mal in den Gremien, beendete Oberbürgermeister Klaus Eberhardt die lebhaft geführte Diskussion.

Hintergrundinformation:
Die Bahnüberführung Güterstraße stammt aus dem Jahr 1901 und wurde damals als reine Bahnanlage gebaut. Sowohl der Fußgängerüberweg südlich der Gleise als auch die Straßenbrücke nördlich waren Teil der Anlage und haben sich erst im Laufe der Jahre zu öffentlichen Wegen entwickelt. Eine Widmung erfolgte nach Aktenlage nie.

Ein erstes Gespräch in der Angelegenheit zwischen der DB Netz AG, dem Regierungspräsidium Freiburg (RP) und der Stadt fand im Mai 2019 statt. Ziel der Stadt war es, eine Teilentwidmung zu erreichen, wonach die Straßenbrücke in die Verantwortung des RP als Straßenbaubehörde respektive der Stadt als Baulastträger übergegangen wäre. Darüber hinaus einigten sich die Beteiligten darauf, das Brückenbauwerk technisch in zwei Teile - Straße und Bahn – zu trennen, sodass beide Teile unabhängig voneinander saniert werden könnten. Anfang Februar erhielt die Stadt ein Schreiben der DB Netz AG, dass sowohl die gewünschte Teilentwidmung als auch die bauliche Trennung nicht möglich seien. Laut Aussage der DB Netz AG solle das gesamte Bauwerk abgerissen werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt, sieht Rechtsanwalt Dr. Dirk Schöneweiß, der die Stadt in dieser Angelegenheit berät, wie er im Bau- und Umweltausschuss erläuterte, keine Handhabe, den Abriss der Brücke zu verhindern. Die Kardinalsfrage sei die Frage der Widmung und diese ließe sich aus den vorliegenden Dokumenten nicht „zu Gunsten der Stadt“ ableiten.