Gemeinderat und seine Ausschüsse

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Gemeinderat erlässt Gebühren für April und Mai


Gemeinderat berät in Corona-Zeiten im Bürgersaal.

Der Verwaltungsvorschlag traf in der Beratung des Gremiums quer durch alle Fraktionen auf ungeteilte Zustimmung. Leise Kritik für das „Gießkannenprinzip“ bei der Rückerstattung - ohne weitere Berücksichtigung von sozialen „Härtefällen“ - kam von Bernd Birlin (Freie Wähler). Aber auch er stimmte der Vorlage zu.

Land in der Pflicht


In der Diskussion bekräftigten die Stadträte erneut die bereits im Hauptausschuss geäußerte Forderung, dass das Land die Kommunen in dieser Frage nicht alleine lassen dürfe. Aktuell sei ein zweites Hilfspaket für die Kommunen zur Entlastung der Familien von rund 50 Millionen Euro im Gespräch, erläuterte in diesem Zusammenhang die Verwaltung.

„Sollte dies so eintreten, würde Rheinfelden rund 110.000 Euro aus diesem zweiten Hilfspaket erhalten“, so Armin Zimmermann, der Leiter des Amtes für Familie, Jugend und Senioren. Eine Summe, die die anfallenden Kosten durch den Gebührenausfall zwar nicht ganz, aber größtenteils decken würde.

Kosten in Höhe von 150.000 Euro


Nach Vorgaben des Landes soll und darf die Notbetreuung ab dem 27. April bis maximal zur Hälfte der normalen Kapazitäten ausgebaut werden. Dabei, so die Vorgaben des Landes, müssten die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden (Infektionsschutz) sowie der Umstand, dass Personen ab 60 Jahren nicht zur Betreuung eingesetzt werden sollen.

Für Rheinfelden ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Umstände eine mögliche Notbetreuungsquote von rund 44 Prozent, dies entspricht etwa 560 Plätzen. Da Eltern, die die Notbetreuung in Schulen und Kitas in Anspruch nehmen, ihre Gebühren bezahlen, „kostet“ der Erlass der Mai-Gebühren die Stadt rund 150.000 Euro.

Oberbürgermeister Klaus Eberhardt bedankte sich bei den Stadträten für die Unterstützung des Verwaltungsvorschlages und versprach, rechtzeitig in den Gremien über den weiteren Umgang mit den Gebühren für die Folgemonate zu informieren und zu beraten.
 
Hinweis:
Der Gebührenerlass für die Monate April und Mai erfolgt durch einen „Nicht-Einzug“ der Gebühren und Beiträge in den Monaten Mai und Juni. Dies gilt sowohl für die Schulbetreuungsgebühren und der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen.