Gemeinderat und seine Ausschüsse

Aktuelle Meldung

Kita- und Schulbetreuungsgebühren für April
Hauptausschuss 20. April 2020


Die rückwirkende Erstattung soll in Form einer Verrechnung mit den „Mai-Gebühren“ erfolgen. Der Gemeinderat entscheidet darüber abschließend am 23. April.

Gemeindrat trifft Entscheidung


Seit 17. März sind die Schulen und die Kindertageseinrichtungen auf Anordnung des Landes Baden-Württemberg zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus geschlossen. Am 24. März empfahl der Städtetag Baden-Württemberg das Aussetzen der Erhebung der Gebühren und Beiträge für Kitas für den Monat April, ohne dass damit allerdings eine abschließende Klärung der Frage über die Einziehung der Gebühren und Beiträge verbunden sei.

In Anbetracht der damit verbundenen Kosten in Höhe von rund 220.000 Euro beschloss die Verwaltung damals in Absprache mit den kirchlichen und freien Trägern, die Aprilgebühren „normal“ einzuziehen und den Gemeinderat als zuständiges Gremium schnellst möglich um eine Entscheidung zu bitten. Über dieses Vorgehen wurden auch die Eltern informiert.

Einstimmiges Votum


In der Vorberatung durch den Hauptausschuss am 20. April sprachen sich alle Fraktionen – wie zu erwarten war – für den Erlass der April-Gebühren aus. Die Redner mahnten dabei allerdings gleichzeitig an, dass das Land sich angesichts der fortdauernden Schließung nicht aus der Verantwortung stehlen dürfe. Die in Aussicht gestellten Gelder aus der Soforthilfe deckten in Rheinfelden genau einen Monat ab, nicht mehr. Daher schloss der Leiter des Amtes für Familie, Jugend und Senioren, Armin Zimmermann, seinen Bericht folgerichtig mit den Worten: „Nach der Entscheidung ist vor der Entscheidung.“  

Über den weiteren Umgang mit den Schulbetreuungsgebühren und den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen werden Hauptausschuss und Gemeinderat als zuständige Entscheidungsgremien in den kommenden Wochen erneut beraten müssen.