Gemeinderat und seine Ausschüsse

Aktuelle Meldung

Ausschuss stimmt für Durchführung der Wahl


Den Ausschlag gab die Gewissheit, dass jeder Wähler Briefwahl machen kann und dass die Wahl nur durchgeführt wird, wenn die vorgeschriebenen „Sicherheitsmaßnahmen“ eingehalten werden - ansonsten erfolgt eine Absage durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Gleichzeitig könne niemand sagen, wie sich die Situation im Herbst darstelle.

Keine Entscheidung durch das Land


In der Pressekonferenz des Landes Baden-Württemberg zur aktuellen „Corona-Lage“ am Dienstagmittag hatte Innenminister Thomas Strobl in Bezug auf die Frage nach der Durchführbarkeit von Wahlen bekräftigt, dass es „..im baden-württembergischen Kommunalwahlrecht keine Rechtsgrundlage dafür gebe, Bürgermeisterwahlen, die von den Gemeinden als Selbstverwaltungsangelegenheit durchgeführt werden, landesweit abzusagen oder zu verschieben und dass das Ministerium auch nicht beabsichtige, eine solche Rechtsgrundlage zu schaffen.“ Über die Durchführung einer Wahl müsse im Einzelfall – unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes – entschieden werden.

Einzelfallprüfung


Eine Absage durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist im Einzelfall möglich, wenn ein offenkundiger, vor der Wahl nicht mehr behebbarer Mangel festgestellt wird, wegen dem die Wahl im Falle ihrer Durchführung im Wahlprüfungsverfahren für ungültig erklärt werden müsste. In „Corona-Zeiten“ ist für eine solche Entscheidung, die Einhaltung infektionsschützender Maßnahmen sowohl zum Schutz der Wähler als auch der Wahlhelfer von entscheidender Bedeutung.

Verschiebung nicht möglich


Eine „einfache Verschiebung“ des Wahltermins durch die Gemeinde ist für Gemeinden wie Rheinfelden, in denen mit der amtlichen Wahlvorbereitung (Festlegung Wahltermin, Bekanntmachung…) bereits begonnen wurde, nicht möglich. In einem solchen Fall wäre nur der Wahlabbruch und der Start eines komplett neuen Wahlverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt denkbar.

Briefwahl


Vor diesem Hintergrund sprach sich der Gemeindewahlausschuss einstimmig für die Durchführung der Wahl aus, „unter der Voraussetzung“, dass die Möglichkeit der Briefwahl offensiv von der Verwaltung beworben wird – „kein Wähler muss ein Wahllokal betreten, wenn er das nicht möchte“ - , dass die Anzahl der Wahllokale deutlich reduziert wird und dass weitere „Sicherheitsmaßnahmen“ im Sinne eines umfangreichen Infektionsschutzes für alle Beteiligten durchgeführt werden.

Die Wortbeiträge der Ausschussmitglieder machten deutlich, dass die Entscheidung niemandem leichtfiel.

Über die genauen Einzelheiten zur Durchführung der Wahl wird die Stadt in den kommenden Tagen informieren.

Zum Redebeitrag von Innenminister Thomas Strobl, Dienstag, 31. März, 12 Uhr, Landespresskonferenz.