Gemeinderat und seine Ausschüsse

Aktuelle Meldung

Kommunales wohnbaupolitisches Programm
Gemeinderat vom 11.04.2019


Hiernach will die Stadt in Zukunft mit Hilfe entsprechender Vorgaben in städtebaulichen Verträgen sowie über eine Änderung der Allgemeinen Bedingungen für die Abgabe von Baugelände Einfluss nehmen.

Konkret bedeutet dies unter anderem, dass die Stadt künftig Baugelände nur an Bewerber verkauft, die innerhalb von zwei Jahren - sobald ein gültiger Bebauungsplan besteht - bauen. Darüber hinaus sollen grundsätzlich auch soziale Komponenten berücksichtigt werden, die dazu beitragen, dass sozialverträglich gebaut wird. Dazu gehören beispielsweise Mietpreisbindungen oder die Verpflichtung, selbst darin zu wohnen. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, will sich die Stadt das Recht vorbehalten, Vertragsstrafen zu verhängen. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt betonte aber, dass in jedem Einzelfall geprüft werden müsse, wie zu verfahren sei. „Mit diesen Modulen für die Berücksichtigung sozialer Komponenten orientieren wir uns am Vorgehen anderer Kommunen“, so Eberhardt.

Die letzte Entscheidung, was wo angewendet wird, liegt bei jedem Projekt beim Gemeinderat.