Bundestagswahl 2025

Wie und wo kann ich wählen?

Bei der Bundestagswahl gibt es zwei Möglichkeiten zur Stimmabgabe: Entweder durch persönliche Stimmabgabe im Wahllokal oder mit Wahlschein durch Briefwahl.

Wählen im Wahllokal

In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung zum Urnenwahlbezirk genau zu beachten.

Bei der Wahl im Wahllokal müssen Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Wählen per Briefwahl

Um per Briefwahl zu wählen, müssen Wählerinnen und Wähler bei der Stadtverwaltung Rheinfelden einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ist auf drei Arten möglich:
 
1. Online-Antrag
Auf der Seite "Wahlscheinantrag" können sich Wähler online registrieren. Der Link wird erst einige Wochen vor der Wahl aktiviert.
 
2. Schriftlicher Antrag
Für den Antrag kann auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden, die alle Wählerinnen und Wähler per Post erhalten. Sie enthält einen Wahlscheinantrag, der ausgefüllt per Post an die Stadtverwaltung geschickt oder direkt in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden kann. Ein formloser Antrag ist auch erlaubt. Darin müssen auf jeden Fall Name, Adresse und Geburtsdatum genannt werden. Außerdem kann der Antrag per Mail an buergerbuero(at)rheinfelden-baden.de oder Fax 07623 95-410 gestellt werden.
 
3. Antragstellung im Wahlbüro

Für Wahlberechtigte besteht weiterhin die Möglichkeit, ohne vorherige Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag 9 – 12 Uhr, Montag 13 bis 17 Uhr sowie Donnerstag und 14 – 18 Uhr im Bürgerbüro Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Sobald die Stimmzettel voraussichtlich Anfang Februar vorliegen, können Sie die Unterlagen auch gleich vor Ort ausfüllen und abgeben. 

Bis 18 Uhr am Freitag vor der Bundestagswahl (21. Februar 2025) sind Anträge auf Briefwahl zulässig. Nicht möglich ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefonanruf oder SMS.

Wie kann ich mit Briefwahlunterlagen wählen?

Wer Briefwahl beantragt hat, erhält einen Wahlschein, einen Stimmzettel des Wahlkreises, einen Stimmzettelumschlag und einen Wahlbriefumschlag. Zudem liegt den Unterlagen ein Hinweisblatt über die korrekte Vorgehensweise bei der Briefwahl bei, das es zu beachten gilt.

Der Wahlbrief muss für eine gültige Stimmabgabe bis spätestens zum Wahlsonntag, 23. Februar, um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) eingegangen sein.

Antworten auf weitere Fragen zur Briefwahl

Bis 18 Uhr am Freitag vor der Bundestagswahl, 24. September, sind Anträge auf Briefwahl zulässig. Wer sich erst so spät für die Briefwahl entscheidet, sollte den Antrag aber persönlich stellen und den Stimmzettel direkt vor Ort beim Wahlamt ausfüllen. Den Wahlbrief kann man anschließend gleich abgeben und muss ihn nicht per Post verschicken.

Der Wähler ist generell selbst dafür verantwortlich, den Wahlbrief rechtzeitig bei der Post aufzugeben. Alle Briefe, die nicht bis zum Wahlsonntag, 26. September, um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden), Kirchplatz 2 angekommen sind, werden für die Wahl nicht berücksichtigt.
Nein, einen Grund, warum man per Brief und nicht am Wahlsonntag wählen möchte, muss man nicht mehr angeben.
Ja. Diese Person braucht aber eine schriftliche Vollmacht.
Ja. Wahlberechtigte, die Briefwahl beantragt haben, können unter Vorlage ihres Wahlscheins auch im Wahllokal wählen.