An der Wahl zum 21. Bundestag können Wahlberechtigte nur dann teilnehmen, wenn Sie in ein Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wahlberechtigtenverzeichnis beantragen.
Hinweis: Nach den uns vorliegenden Informationen werden die Stimmzettel voraussichtlich Anfang Februar bei uns eintreffen. Erst dann kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir auf die unterschiedlichen Postlaufzeiten keinen Einfluss nehmen können. Damit Ihre Briefwahlunterlagen berücksichtigt werden können, müssen diese bis spätestens 18 Uhr des Wahltages bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
Weitere Informationen für Auslandsdeutsche sowie das Antragsformular sind auf folgender Internetseite abrufbar:
Bitte klicken Sie hier, um zum Antragsformular zu gelangen.
Folgen Sie bitte der Anleitung auf der obigen Seite der Bundeswahlleiterin. Den ausgefüllten Antrag können Sie im Bürgerbüro der Stadt Rheinfelden (Baden) einreichen.
Anträge nach Fall 1 können postalisch oder als Scan bzw. Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung eingereicht werden.
Im Gegensatz dazu beachten Sie bitte unbedingt, dass der Antrag nach Fall 2 ausschließlich im Original zugehen darf.