Gewässerunterhaltung
Gegenstand der Gewässerunterhaltung ist die Pflege und Entwicklung der Gewässer. Aufgabe ist es, einen ordnungsgemäßen Zustand für den Wasserabfluss und an schiffbaren Gewässern die Schiffbarkeit zu erhalten bzw. widerherzustellen. Hierzu gehören auch die ökologischen und landeskulturellen Funktionen der Gewässer.
In regelmäßigen Abständen werden die wichtigsten Abschnitte der Gewässer in Augenschein genommen. Missstände werden protokolliert und es wird veranlasst, dass der Verursacher des Missstandes diesen behebt. Beanstandet werden so beispielsweise Holzlager, Komposthaufen, wilde Uferverbaue etc., die in unmittelbarer Nähe zum Gewässer angetroffen werden.
§ 32 Abs. 6 Wassergesetz (WG)