Wahlen und Bürgerbeteiligung
Der Abteilung Steuerung, Schulen & Sport obliegt die komplette Organisation der Wahlen.
Dies beinhaltet die gesamte Vorbereitung von Wahlen (bspw. die Bearbeitung von Wahlvorschlägen, die Suche nach Wahlhelfern, die Festlegung der Wahlbezirke und Wahllokale, die Besetzung des Wahlvorstandes), die Durchführung der Wahlen (Organisation der Wahlhelfer, Auszählen der Stimmen) wie auch die Nachbereitung der Wahlen.
Dazu gehören unter anderem:
Wahlen in Deutschland sind
Ein Bürgerentscheid kommt für Angelegenheiten innerhalb des Wirkungskreises Ihrer Gemeinde infrage. Sie können ihn zusammen mit anderen Bürgern mit einem Bürgerbegehren einleiten.
Eine weitere Möglichkeit zur Eigeninitiative auf Gemeindeebene ist der Einwohnerantrag. Mit dem können Sie die Behandlung einer bestimmten Angelegenheit im Gemeinderat beantragen.
Möchten Sie die Bevölkerung über ein Landesgesetz für Baden-Württemberg abstimmen lassen (Volksabstimmung), können Sie ein Volksbegehren einleiten.
Dies beinhaltet die gesamte Vorbereitung von Wahlen (bspw. die Bearbeitung von Wahlvorschlägen, die Suche nach Wahlhelfern, die Festlegung der Wahlbezirke und Wahllokale, die Besetzung des Wahlvorstandes), die Durchführung der Wahlen (Organisation der Wahlhelfer, Auszählen der Stimmen) wie auch die Nachbereitung der Wahlen.
Wahlrecht
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. In Deutschland können Sie durch Wahlen auf allen politischen Ebenen Einfluss nehmen.Dazu gehören unter anderem:
- Bürgermeisterwahlen
- Kommunalwahlen
- Landtagswahl Baden-Württemberg
- Bundestagswahl
- Europawahl
Wahlen in Deutschland sind
- allgemein (Stimmrecht)
- unmittelbar (direkt)
- frei
- gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
- geheim
Bürgerentscheid
Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler und auf Landesebene offen.Ein Bürgerentscheid kommt für Angelegenheiten innerhalb des Wirkungskreises Ihrer Gemeinde infrage. Sie können ihn zusammen mit anderen Bürgern mit einem Bürgerbegehren einleiten.
Eine weitere Möglichkeit zur Eigeninitiative auf Gemeindeebene ist der Einwohnerantrag. Mit dem können Sie die Behandlung einer bestimmten Angelegenheit im Gemeinderat beantragen.
Möchten Sie die Bevölkerung über ein Landesgesetz für Baden-Württemberg abstimmen lassen (Volksabstimmung), können Sie ein Volksbegehren einleiten.
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Stv. Abteilungsleiterin Steuerung