Übermittlungssperre im Melderegister
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher heraus. Wenn Sie nicht möchten, dass dort Informationen wie beispielsweise Ihr Name oder Ihre Anschrift erscheinen, können Sie widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.
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Sachbearbeiterin Bürgerbüro
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Abteilungsleiterin Bürgerbüro mit Standesamt
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Sachbearbeiterin Bürgerbüro
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Sachbearbeiter Bürgerbüro
Für eine Übermittlungssperre können Sie entweder persönlich oder schriftlich einen Antrag stellen.
§ 34 Abs. 1, 2 und 3 Meldegesetz für Baden-Württemberg