Übernahme Beiträge für Kindertageseinrichtungen (Jugendhilfe)
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Sachbearbeiterin Verwaltung
Der Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe kann auf dem Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales gestellt werden. Grundsätzlich muss vorher ein Termin vereinbart werden. Abschließende Bearbeitung übernimmt das Jugendamt des Landratsamtes Lörrach.
Zur Bearbeitung des Antrags werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Für Persponen mit Werberseinkommen, Bezieher von Arbeitslosengeld I, Rentenbezieher
- Nachweis über den Besuch einer Kindertageseinrichtung
- Lohnnachweise der letzten 12 Monate,
- Nachweise über sonstige Einkünfte (z.B. Unterhaltsvorschuss und Unterhaltszahlungen, Wohngeld und so weiter),
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung,
- Nachweise über Belastungen von Wohneigentum (Kopien der Darlehensverträge, Nachweise über Zins- und Tilgungsleistungen, Grundsteuer, Gebäudeversicherung),
- Nachweise über Kosten für Wasser, Abwasser, Müllgebühren,
- Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen
2. Für Personen die Arbeitslosengeld II beziehen
- Nachweis über den Besuch einer Kindertageseinrichtung
- Bescheid übder den Bezug von Arbeitslosengeld II