Verpflichtungserklärung (Einladung ausländischer Staatsbürger)
Ausländer, die für einen Besuchsaufenthalt in Deutschland ein Visum benötigen, müssen dieses bei der Deutschen Botschaft in ihrem Heimatland beantragen.
Für den Visumantrag ist es jedoch erforderlich, dass eine Einladung / Verpflichtungserklärung vorgelegt werden kann. Die Verpflichtungserklärung gibt der Gastgeber gegenüber der Ausländerbehörde während einer persönlichen Vorsprache ab. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich, da gleichzeitig auch die Unterschrift beglaubigt werden muss. Muss das Einkommen des Ehegatten zur Bonitätsprüfung herangezogen werden, müssen beide Personen persönlich vorsprechen. Die Bevollmächtigung des Ehegatten ist nicht möglich.
Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Gastgeber, sämtliche Kosten der öffentlichen Hand, die für die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet entstehen, zu übernehmen. Die Kosten umfassen den Lebensunterhalt, Wohnraum und zum anderen die Kosten für die Versorgung im Krankheitsfall sowie bei Pflegebedürftigkeit (zum Beispiel Arztkosten, Medikamente, Krankenhauskosten, Sozialhilfe und Unterbringungskosten). Zusätzlich werden mit dieser Verpflichtung auch die Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Abschiebung erfasst.
- Erklärung des Verpflichtungserklärenden vor der ABH / AV zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (Formular zum digital Ausfüllen)
- Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung (Formular zum digital Ausfüllen)
- Verpflichtungserklärung und Arbeitgeberbescheinung (Formular zum digital Ausfüllen)
Folgende Unterlagen sind mitzubringen
- Formular "Abgabe einer Verpflichtungserklärung"
- Pass oder Personalausweis des Gastgebers oder der Gastgeberin
- Personalien des Besuchers (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, eventuell Passdaten),
- Verwaltungsgebühr 29,- € pro Verpflichtungserklärung
- Einkommensnachweise (ggf. beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner)
- Arbeitnehmer BRD: Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung (siehe Antragsformular) und die letzten drei Lohnabrechnungen
- Selbständige BRD: Letzter Steuerbescheid vom Finanzamt
- Arbeitnehmer Schweiz: Arbeitgeberbescheinigung (siehe Antragsformular), (Vorauszahlungs-) Bescheid über Einkommenssteuer, Beitrag zur Krankenversicherung
- Rentner: Aktueller Rentenbescheid
- Falls das Einkommen nicht ausreicht, bieten wir die Möglichkeit an, eine Sicherheitsleistung (Kaution) zu hinterlegen, diese beträgt 2.500 € pro erwachsene Person und 1.250 € pro Kind. Die Kaution soll auf ein Sparbuch eingezahlt werden mit folgendem Eintrag "Sperrvermerk zu Gunsten der Stadt Rheinfelden (Baden)". Das Sparbuch wird dann bei uns bis zur Ausreise des Gastes hinterlegt.
- Die Botschaft verlangt außerdem einen Nachweis über eine Reisekrankenversicherung. Diese kann auch schon in Deutschland abgeschlossen werden, zum Beispiel beim ADAC oder einer privaten Krankenversicherung.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die Verpflichtungserklärung sofort ausgestellt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Die Gebühr beträgt pro Einladung 29 Euro. Werden Ehegatten und deren minderjährige Kinder eingeladen, so kann die gemeinsame Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden, für die dann ebenfalls nur 29 Euro Gebühr zu bezahlen sind.
Die Verpflichtungserklärung ist zu folgenden Öffnungszeiten bei Frau Lüttner im Zimmer 114 (Vertretung: Frau Traub | Zimmer 113) zu beantragen:
Mo bis Do 09.00 - 12.00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 09.00 - 13.00 Uhr
Annahmeschluss jeweils eine Viertelstunde vorher.
Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.
Infoflyer zur Verpflichtungserklärung