Dienstleistung

Verpflichtungserklärung (Einladung ausländischer Staatsbürger)

Aktuelle Information

Die Ausländerbehörde Rheinfelden ändert ihre bisher bekannten Abläufe.

Was ändert sich?
Ihre persönliche Vorsprache ist nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags findet ab sofort ohne Ihre persönliche Anwesenheit statt.

Wozu dient die Umstellung?
Ihre bisherigen persönlichen Termine bei der Ausländerbehörde reduzieren sich. Dadurch können Ihre Anträge schneller bearbeitet werden.

Wie kann ich die Ausländerbehörde weiterhin erreichen bzw. Anträge stellen?
Bitte reichen Sie Anträge sowie dazugehörige Unterlagen ausschließlich über die nachfolgend genannten Kommunikationswege bei der Ausländerbehörde, Frau Werner ein.

Bearbeitungszeit bei vollständigem Antrag: 21 Tage (mit Ausnahme von Feier- / Krankheits- und Urlaubstagen). Wir bitten darum, von Zwischenstandsanfragen abzusehen.

Briefpost  E-Mail Fax

Stadtverwaltung Rheinfelden

Ausländerabteilung

Kirchplatz 2
79618 Rheinfelden (Baden)

s.werner(at)rheinfelden-baden.de 07623 - 9511211

Informationen zur Verpflichtungserklärung

Ausländer, die für einen Besuchsaufenthalt in Deutschland ein Visum benötigen, müssen dieses bei der Deutschen Botschaft in ihrem Heimatland beantragen.

Für den Visumantrag ist es jedoch erforderlich, dass eine Einladung / Verpflichtungserklärung vorgelegt werden kann. Die Verpflichtungserklärung gibt der Gastgeber gegenüber der Ausländerbehörde während einer persönlichen Vorsprache ab. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich, da gleichzeitig auch die Unterschrift beglaubigt werden muss. Muss das Einkommen des Ehegatten zur Bonitätsprüfung herangezogen werden, müssen beide Personen persönlich vorsprechen. Die Bevollmächtigung des Ehegatten ist nicht möglich.

Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Gastgeber, sämtliche Kosten der öffentlichen Hand, die für die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet entstehen, zu übernehmen. Die Kosten umfassen den Lebensunterhalt, Wohnraum und zum anderen die Kosten für die Versorgung im Krankheitsfall sowie bei Pflegebedürftigkeit (zum Beispiel Arztkosten, Medikamente, Krankenhauskosten, Sozialhilfe und Unterbringungskosten). Zusätzlich werden mit dieser Verpflichtung auch die Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Abschiebung erfasst.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind einzureichen (Originale in Kopie oder digital)

  • Formulare "Abgabe einer Verpflichtungserklärung" und "Erklärung des Verpflichtungserklärenden..."
  • Pass oder Personalausweis des Gastgebers oder der Gastgeberin
  • Personalien des Besuchers (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, eventuell Passdaten), zum Beispiel als Foto des Reisepasses
  • Verwaltungsgebühr: 29 Euro pro Verpflichtungserklärung; ausschließlich Minderjährige zahlen 14,50 Euro
  • Einkommensnachweise (ggf. beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner)
  • Arbeitnehmer BRD: Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung (siehe Antragsformular) und die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Selbständige BRD: Letzter Steuerbescheid vom Finanzamt und Formular "Nachweis über das Einkommen aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit"
  • Arbeitnehmer Schweiz: Arbeitgeberbescheinigung (siehe Antragsformular), (Vorauszahlungs-) Bescheid über Einkommenssteuer in Deutschland, Beitrag zur Krankenversicherung in der Schweiz
  • Rentner: Aktueller Rentenbescheid
  • Auszubildende / Studierende: Ausbildungsvertrag / Immatrikulationsbescheinigung, Mietangebot mit Angabe der Mietkosten
  • Die Botschaft verlangt außerdem einen Nachweis über eine Reisekrankenversicherung. Diese kann auch schon in Deutschland abgeschlossen werden, zum Beispiel beim ADAC oder einer privaten Krankenversicherung.
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Kosten/Leistung

Die Gebühr beträgt pro Einladung 29 Euro. Werden Ehegatten und deren minderjährige Kinder eingeladen, so kann die gemeinsame Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden, für die dann ebenfalls nur 29 Euro Gebühr zu bezahlen sind.

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Sonstiges

Ablauf und Dauer:

Wenn Sie den ausgefüllten Antrag und die benötigten Unterlagen per Mail oder per Post abgesendet haben, wird die Ausländerbehörde Ihren Antrag prüfen. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis und der Bitte um Terminbuchung. Bei diesem Termin können Sie die Verpflichtungserklärung im Original gleich mitnehmen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Online-Termin über unsere Online-Terminvergabe.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann die Verpflichtungserklärung innerhalb eines Termins ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass diese im Original bei der Botschaft vorgelegt werden muss und die damit verbundene Dauer des Postversands.

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Weitere Hinweise

Wir können nur die Verpflichtungserklärung / Einladung für Bewohner aus Rheinfelden (Baden) und Schwörstadt ausstellen.

Die Verpflichtungserklärung ist zu folgenden Öffnungszeiten bei Frau Werner im Zimmer 115 zu beantragen:

Mo bis Do    09.00 - 12.00 Uhr
Do                 14.00 - 17.00 Uhr
Fr                   09.00 - 12.00 Uhr

Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich. Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen vorab per E-Mail oder per Post zur Prüfung zu. Vielen Dank!

Merkblatt zur Verpflichtungserklärung

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Zugehörigkeit zu