Schankerlaubnis
Das Verabreichen von Getränken und zubereiteten Speisen zum Sofortverzehr stellt eine erlaubnispflichtige Tätigkeit dar. Eine Gestattung (Schankerlaubnis) kann einer Person beziehungsweise einem Verein unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.
Hinweis: Eine Gestattung ist nur dann erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt wird.
Die Dauer einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis beträgt maximal 4 Tage.
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Abteilungsleiterin Bürgerbüro mit Standesamt
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Sachbearbeiterin Bürgerbüro
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Sachbearbeiter Bürgerbüro
Voraussetzung für die Erteilung einer Gestattung ist ein "besonderer Anlass", der eine Bewirtung erforderlich macht. Hierbei muss es sich um einen besonderen, außergewöhnlichen Anlass handeln. Häufig wiederkehrende Ereignisse ohne Ausnahmecharakter sind keine "besonderen Anlässe". Eine solche Genehmigung muss immer an ein äußeres Ereignis gebunden sein.
Die Anträge sind nach der Gaststättenverordnung für BW § 3 Abs. 1 schriftlich 2 Wochen vor Beginn des Betriebes einzureichen.
Gestattungen mit Schankraumfläche
Erster Tag 30 Euro
Zweiter und weitere Tage 25 Euro
Gestattungen in Form von Verkaufsständen
Erster Tag 27,50 Euro
Zweiter und weitere Tage 22,50 Euro
§ 12 Gaststättengesetz