Plakatierung
Für die Anbringung von Plakaten beziehungsweise für die Ausstellung von Werbetafeln im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Straßengesetz.
Die Stadt Rheinfelden (Baden) erteilt für temporäre Veranstaltungen in Rheinfelden (Baden), unter bestimmten Voraussetzungen auch für überregionale Veranstaltungen außerhalb Rheinfeldens, Erlaubnisse, soweit die öffentlichen Anschlagstellen (Litfasssäulen und Großflächenanschlagtafeln) nicht genutzt werden können.
Diese werden von der Deutschen Plakat-Werbung GmbH, August-Horch-Straße 10 A, 56070 Koblenz, bewirtschaftet (Tel. 0261/80 92 610).
Pro Veranstaltung werden maximal 30 Plakate genehmigt.
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Abteilungsleiterin Bürgerbüro mit Standesamt
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Sachbearbeiterin Bürgerbüro
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Sachbearbeiter Bürgerbüro
Eine Kopie des entsprechenden Plakates muss dem Antrag beigefügt werden.
Mit der Genehmigung erhalten Sie Genehmigungsaufkleber, die auf jedem Plakat anzubringen sind.
Bei Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung kann eine Kaution in Höhe von 250 € erhoben werden.
Die Dauer der Plakatierung ist auf maximal 3 Wochen beschränkt.
Ihr Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Plakatierungsbeginn vorliegen.
Die Gebühren betragen zwischen 27,50 und 82,50 Euro.
§ 16 Straßengesetz