Dienstleistung

Informations- und Verkaufsstände

Für die Aufstellung eines Informations- oder Verkaufsstandes im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Straßengesetz.

Die Stadt Rheinfelden (Baden) erteilt diese Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen. Der Antrag auf Erteilung einer solchen Genehmigung muss schriftlich eingereicht werden.

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Frist/Dauer

Ihr Antrag muss mindestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin vorliegen.

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Kosten/Leistung

Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis werden Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren erhoben.

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Rechtsgrundlage

§ 16 Straßengesetz

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Zugehörigkeit zu