Informations- und Verkaufsstände
Für die Aufstellung eines Informations- oder Verkaufsstandes im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Straßengesetz.
Die Stadt Rheinfelden (Baden) erteilt diese Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen. Der Antrag auf Erteilung einer solchen Genehmigung muss schriftlich eingereicht werden.
Ihr Antrag muss mindestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin vorliegen.
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis werden Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren erhoben.
§ 16 Straßengesetz