Dienstleistung

Fundsachen

Haben Sie etwas verloren?
Dann klicken sie einfach auf den Link "Fundsachen online" und geben sie das Suchgebiet sowie das Verlustdatum an oder wenden Sie sich direkt an das Bürgerbüro.

Es werden viele Fundsachen bei uns abgegeben, aber auch die Ortsverwaltungen oder die Polizei können Ihnen eventuell weiterhelfen.

Bescheinigungen für Versicherungen über verlorengegangene und nicht wieder bei uns aufgefundene Fahrräder werden im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 3 Euro ausgestellt. Für die Ausstellung der Bescheinigung muss der Verlust des Fahrrades mindestens 14 Tage zurückliegen.

Haben sie etwas gefunden?
Fundsachen können während der Öffnungszeiten bei uns im Bürgerbüro abgegeben werden.

Gegenstände, die der Verlierer eventuell dringend benötigt (zum Beispiel Schlüssel) können außerhalb unserer Öffnungszeiten auch zur Polizei gebracht werden. Die Fundsache wird dann von der Polizei zum Bürgerbüro gebracht.

Die von Ihnen gefundenen Fahrräder können beim Bauhof der Stadt Rheinfelden, Güterstr. 24, abgegeben werden. Falls Ihnen dies nicht möglich ist, rufen Sie uns an.

Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, nötigen wir die folgenden Angaben:
Name und Adresse des Finders, Fundort, -tag und -zeit

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Mitarbeiter
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Teams
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Kosten/Leistung

Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt bei einem

  • Wert der Fundsache bis 500 Euro 5 Prozent
  • Wert der Fundsache über 500 Euro 3 Prozent

Bescheinigung des Verlustes für die Versicherung (Fahrrad) 3 Euro

Beim Erwerb des Eigentums an einer Fundsache:
3 Prozent vom Wert der Fundsache, jedoch mindestens 3 Euro

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Sonstiges

Versteigerung von Fundsachen
Die Termine über die Versteigerungen werden auf unserer Homepage und in der lokalen Presse veröffentlicht. 

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Zugehörigkeit zu