Stadtarchiv - Auskünfte aus Baurechtsakten | On+
Bei Kauf, Verkauf oder Modernisierung von baulichen Anlagen kann eine Einsicht in bestehende Bauakten wertvolle Informationen liefern. Akteneinsicht wird auf Antrag gewährt und ist gebührenpflichtig.
Bitte beachten Sie, dass nur berechtigte Personen Einsicht in Bauakten nehmen können.
Zur Einsichtnahme in Bauakten sind Eigentümerinnen und Eigentümer, sowie Personen mit berechtigtem Interesse (zum Beispiel Makler, Sachverständige, Angehörige und Objekterwerbende) mit einer Vollmacht der Eigentümerin/ des Eigentümers befugt.
Für Auskünfte aus Baurechtsakten füllen Sie bitte das Dokument "Aktenauskunft aus Baurechtsakten" vollständig aus und senden dies an: archiv(at)rheinfelden-baden.de
- Aktenauskunftsformular
- Kopie des Ausweisdokuments (wird nach Prüfung vernichtet)
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
- Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Eintragungsbekanntmachung/ Erwerbsvormerkung oder der Kaufvertrag aufgrund rechtlicher und datenschutzrechtlicher Regelungen nicht als Eigentumsnachweis akzeptiert werden kann. In diesem Fall ist eine Vollmacht des bisherigen Eigentümers vorzuweisen.
Hinweis: Makler- & Immobilienfirmen, Banken, Sachverständige benötigen zusätzlich eine aktuelle Vollmacht des Eigentümers (nicht älter als 3 Monate).
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Einsichtsterminvergabe möglich von Montag bis Freitag 09.00 bis 11.30 Uhr
Nachmittags nur nach Vereinbarung!