Dienstleistung

Gewerbesteuer - Erklärung abgeben

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben.

Das ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich beziehungsweise zuzüglich bestimmter Beträge. Er gibt die Ertragskraft Ihres Betriebs wieder.

Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes.

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Gemeinden, für die die Gewerbesteuer die wichtigste eigene Steuerquelle darstellt.

^
Formular & Online-Prozess
^
Voraussetzungen

Unter das Gewerbesteuergesetz fällt jedes Gewerbe, soweit Sie es im Inland betreiben.

Ein Gewerbe betreiben Sie, wenn Sie

  • selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht handeln,
  • Ihre Tätigkeit nicht als Ausübung
    • der Land- und Forstwirtschaft,
    • eines freien Berufs,
    • einer anderen selbständigen Arbeit oder
    • der Verwaltung privaten Vermögens anzusehen ist und
  • Sie sich am Wirtschaftsleben werbend beteiligen.

Hinweis: Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sind bereits aufgrund ihrer Rechtsform als Gewerbebetriebe anzusehen. Auf die Art ihrer Tätigkeit kommt es nicht an. Das Gleiche gilt für gewerblich geprägte Personengesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG).

Personengesellschaften unterhalten nur einen einzigen Gewerbebetrieb. Übt eine Personengesellschaft neben der gewerblichen noch eine andere Tätigkeit aus, gilt diese auch als gewerbliche Tätigkeit.

^
Verfahrensablauf

Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Rheinfelden (Baden) auf der Grundlage des Gewerbesteuermessbescheides des Finanzamtes erhoben.

Die Steuer berechnet sich wie folgt:

Messbetrag x Hebesatz = Steuerbetrag

Der Messbetrag wird vom Finanzamt anhand der Steuererklärungen berechnet. Der Hebesatz wird vom Gemeinderat als Bestandteil der Haushaltssatzung festgesetzt.

Gewerbesteuerhebesatz 2022: 380 vom Hundert

Einsprüche gegen den Gewerbesteuermessbescheid (Berechnung des Gewinnes und des Messbetrags) sind direkt beim zuständigen Finanzamt einzulegen.
Widersprüche gegen den Gewerbesteuerbescheid beziehungsweise den Zinsbescheide werden von der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) bearbeitet.

^
Erforderliche Unterlagen

sofern noch nicht mit anderen Steuererklärungen eingereicht: Gewinnermittlung

^
Frist/Dauer

Vorauszahlungen werden per Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und sind vierteljährlich zu folgenden Terminen zu entrichten:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Die Vorauszahlung beträgt jeweils ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Bei der Gewerbesteuererklärung für das laufende Jahr kann sich dementsprechend eine Nachzahlung oder eine Gutschrift ergeben.

^
Sonstiges

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem Finanzamt.

^
Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz

  • § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen
  • § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
  • § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Körperschaftsteuergesetz

  • § 8 Ermittlung des Einkommens

Gewerbesteuergesetz

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

^
Zugehörigkeit zu