Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
Staatsangehörige der Schweiz brauchen keinen Aufenthaltstitel.
Zur Einreise ins Bundesgebiet
- benötigen sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, kann ihnen eine solche ausgestellt werden. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Sie müssen den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Drittstaatsangehörige, die aufgrund des Abkommens EU-Schweiz ein Aufenthalsrecht geltend machen, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.
Hinweis: Zeigen die Familienangehörigen ihren Aufenthalt nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
-
Sachbearbeiterin Ausländerabteilung
-
Stv. Abteilungsleiter Ausländerabteilung, Stv. Personalratsvorsitzender
- Sie besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit oder
- Sie sind mit einer oder einem Schweizer Staatsangehörigen verheiratet oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, müssen Sie dies bei der Ausländerbehörde unter Angabe der unten aufgeführten Informationen tun. Die folgenden Angaben sind auch von Familienangehörigen Schweizer Staatsangehöriger zu machen, die sich ein Aufenthaltsrecht ableiten wollen:
- Name (frühere Namen)
- Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Anschrift in Deutschland und frühere Anschriften
- gegenwärtige und frühere Staatsangehörigkeiten
- Zweck, Beginn und Dauer des Aufenthalts
- das eheliche oder Verwandschaftsverhältnis zu der Person, von der Sie ein Aufenthaltsrecht ableiten.
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht erfüllen. Nach positiver Prüfung und Bezahlung der Gebühr erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen ausgestellt.
- Personalausweis oder Reisepass
- wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht auf ein bestimmtes Verhältnis zu einer bestimmten Person begründen: Nachweis des Ehe- beziehungsweise Verwandtschaftsverhältnisses
keine
- Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Form einer Scheckkarte: EUR 37,00
- für unter 24-Jährige: EUR 22,80
keine