Dienstleistung

Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster beantragen

Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.

Die Begriffe "Altlastverdächtige Flächen" und "Altlasten" beziehungsweise "Verdachtsflächen" und "schädliche Bodenveränderungen" bezeichnen:

  • Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte
  • Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, zum Beispiel ehemalige Müllplätze
  • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, besonders Grundstücke mit vorheriger gewerblicher oder industrieller Nutzung
  • Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
  • Schädliche Bodenveränderungen: Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
  • Verdachtsflächen: Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht

Der Wert eines Grundstücks sinkt, wenn von ihm Gefahren ausgehen oder es mit Schadstoffen belastet ist. In Baden-Württemberg finden Sie solche Grundstücke in den Bodenschutz- und Altlastenkatastern.

Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei den Stadt- und Landkreisen führen die Bodenschutz- und Altlastenkataster.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegenstehen.

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Verfahrensablauf

Sie können Auskünfte und die Einsicht in das Bodenschutz- und Altlastenkataster formlos bei der für das Grundstück zuständigen Stelle beantragen. Manche Behörden stellen Formulare zur Verfügung.

Bezeichnen Sie die verlangten Informationen möglichst eindeutig.

Auskünfte können Eigentümerinnen und Eigentümer der fraglichen Grundstücke verlangen.
Auch jede andere Person kann in der Regel Zugang zu Umweltinformationen beantragen.
Ob Ihrem Antrag stattgegeben wird, prüft die zuständige Behörde.
Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie die Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers einholen beziehungsweise Ihre Berechtigung nachweisen können. Anderenfalls muss die Behörde regelmäßig erst die Betroffenen anhören.

Die zuständige Stelle hilft Ihnen auf Antrag

  • bei der Beurteilung von Flächen, die eine Gefahr sind für:
    • Mensch
    • Boden
    • Nutzpflanzen
    • Grundwasser
  • wenn Sie ein Bauvorhaben auf Verdachtsflächen planen
  • fachlich und rechtlich bei Untersuchungen und Sanierungen.
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Erforderliche Unterlagen

Keine, gegebenenfalls Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise Berechtigungsnachweis.

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Frist/Dauer

Die Auskunft können Sie jederzeit beantragen.

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Kosten/Leistung

Die zuständige Stelle kann nach den für sie geltenden Gebührenverordnungen Gebühren und Auslagen erheben. Gebühren- und auslagenfrei sind mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort. Kosten entstehen Ihnen bei ausführlichen Auskünften sowie in bestimmten Fällen bei erforderlichen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Achtung: Nicht nur Verursachende von Schadstoffbelastungen müssen Kosten der Sanierungsarbeiten tragen. Manchmal müssen auch

  • die Eigentümerin oder der Eigentümer,
  • die Mieterin oder der Mieter oder
  • die Pächterin oder der Pächter

für Kosten aufkommen.

Alle genannten Beteiligten müssen unter Umständen die Kosten für anfallende Sanierungspflichten tragen.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Konkrete Informationen für Rheinfelden (Baden)

Informationen über Altlastverdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Landkreises Lörrach sowie zur konkreten Dioxinbelastung in der Innenstadt Rheinfelden erhalten Sie bei folgenden Stellen:

Landratsamt Lörrach, Fachbereich Umwelt, Tel. 07621/410-4149 oder -4141. Das Landratsamt Lörrach ist die zuständige Untere Behörde für Bodenschutz und Altlasten.
Stadt Rheinfelden Baden, Stadtbauamt, Stadtplanungs- und Umweltabteilung, Hr. Bächle, Tel. 07623 / 95-244. Die Stadt Rheinfelden bietet diese Informations- und Auskunftsdienste als Bürgerservice vor Ort an.

Allgemeine Auskünfte stehen allen Bürgern zur Verfügung. Spezielle Auskünfte über einzelne Grundstücke erhält der Eigentümer oder andere Interessierte mit Einverständnis des Eigentümers.

Dioxinbelastung im Stadtgebiet Rheinfelden (Baden)

Im Stadtgebiet Rheinfelden Baden besteht aufgrund spezieller früherer industrieller Produktionsprozesse eine Bodenbelastung mit „Dioxin“. Diese Bodenbelastung kann von Grundstück zu Grundstück stark schwanken.

Aufgrund dieser Bodenbelastung sind bei allen Baumaßnahmen, einschließlich Garten-, Hof- und Wegegestaltungen besondere Bestimmungen für den Umgang mit Boden hinsichtlich der Entsorgung von überschüssigem Boden zu beachten. Grundsätzlich darf kein Boden ohne ausdrückliche Genehmigung durch die zuständigen Behörden vom jeweiligen Grundstück abtransportiert werden.

Stadtbodenkartierung und Dioxin-Sanierung Rheinfelden (Baden)

In den Jahren 1993 bis 1995 wurden umfangreiche Untersuchungen auf jedem zugänglichen und unversiegelten Grundstück in der Innenstadt durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse der „Stadtbodenkartierung“ geben grundstücksgenaue Hinweise auf die jeweiligen Bodenbelastungen.


Wie hoch ist im allgemeinen die Bodenbelastung in der Innenstadt Rheinfeldens?

Der überwiegende Teil der Grundstücke hat keine allzu hohe Dioxinbelastung der Böden (40 -100 ng I-TEq/kg Boden). In diesem Belastungsbereich werden aus Vorsorgegründen gewisse gärtnerische Vorsichtsmaßnahmen empfohlen. Ein Bodenaustausch ist gesetzlich nicht erforderlich.
Auf einzelnen Grundstücke wurden hohe und sehr hohe Werte festgestellt (über 1.000 ng bis zu 30.000 ng I-TEq/kg Boden). Diese Flächen sind inzwischen im wesentlichen bekannt und wurden in den Jahren 1996-2003 im Rahmen der „Dioxin-Sanierung Rheinfelden“ saniert. Hierbei wurden mit Zuschüssen aus dem „Sanierungsfonds Rheinfelden“, d.h. mit Geldern des Landes Baden-Württemberg, des Landkreises Lörrach und der Stadt Rheinfelden (Baden) 44 hochbelastete Grundstücke in Rheinfelden saniert oder gesichert.

Merkblatt zum Umgang mit dioxinbelasteten Böden (PDF)Abgrenzung der Dioxin-Oberbodenbelastung  (PDF)
Infoblatt zum Transport dioxinbelasteter Böden (PDF)

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Zugehörigkeit zu