Dienstleistung

Hilfe zur Pflege beantragen

Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Kosten für die Pflege nicht selbst tragen können, auch nicht mithilfe der Pflegeversicherung, haben Sie Anspruch auf "Hilfe zur Pflege".

Leistungen der Hilfe zur Pflege kommen für Sie in Betracht bei finanzieller Bedürftigkeit,

  • falls Sie nicht in der sozialen Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat) versichert sind,
  • falls Ihre Pflegebedürftigkeit voraussichtlich nicht für mindestens sechs Monate besteht und Sie aus diesem Grund keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, oder
  • falls die Leistungen der Pflegeversicherung, die der Höhe nach begrenzt sind, nicht ausreichen.

Hilfe zur Pflege umfasst beispielsweise:

  • häusliche Pflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Pflegegeld
  • teilstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
  • stationäre Pflege (zum Beispiel in Pflegeheimen)
  • digitale Pflegeanwendungen
^
Zuständige Stelle
^
Voraussetzungen
  • Bei Ihnen liegt Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vor.
  • Ihr Einkommen und Vermögen und das Ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen (z.B. nicht getrenntlebender Ehegatte bzw. Lebenspartner oder Lebenspartnerin) reichen nicht aus, die Kosten der Pflege zu decken.
  • Leistungen der Pflegeversicherung
    • stehen Ihnen nicht zu oder
    • stehen Ihnen zu, sie reichen aber nicht aus.
^
Verfahrensablauf

Wenn Sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, wenden Sie sich zunächst an diese, um zu klären, welche Leistungen Ihnen in welcher Höhe zustehen. Nur wenn diese Leistungen nicht ausreichen oder Ihnen gar keine Leistungen zustehen, können Sie Hilfe zur Pflege beantragen.

Den Antrag auf Hilfe zur Pflege müssen Sie schriftlich stellen. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Formular, das Sie bei der zuständigen Stelle, dem Landratsamt Lörrach, erhalten.

Das Landratsamt Lörrach veranlasst bei nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung Versicherten die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch das Gesundheitsamt. Anhand Ihrer Angaben und Unterlagen prüft sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und die eventuell unterhaltspflichtiger Angehörigen.

Ist ihr Antrag erfolgreich, erhalten Sie eine monatliche Auszahlung. Sonst erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

^
Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Nachweise und Dokumente erforderlich, beispielsweise:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Krankenversicherungskarte/Schwerbehindertenausweis
  • Kopien der Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über das Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparbücher)
  • Nachweise über Ausgaben (z.B. Mietkosten)
  • Bescheide/Einstufungen der Pflegekasse
^
Frist/Dauer

Es gibt keine Fristen.

Hinweis: Hilfe zur Pflege erhalten Sie nicht für die Vergangenheit, sondern erst, wenn der Sozialhilfeträger von Ihrem Bedarf Kenntnis hat. Wenden Sie sich deshalb so früh wie möglich telefonisch, persönlich oder schriftlich an Ihr Sozialamt.

^
Kosten/Leistung

keine

^
Sonstiges

keine

^
Rechtsgrundlage

Zwölftes Sozialgesetzbuch:

  • § 19 Leistungsberechtigte
  • §§ 61-66a Hilfe zur Pflege
^
Weitere Hinweise

Klären Sie im persönlichen Termin mit Ihrem zuständigen Bearbeiter oder Ihrer zuständigen Bearbeiterin im Landratsamt Lörrach, welche anderen Nachweise und Unterlagen Sie in Ihrem speziellen Fall noch vorlegen müssen.

Alle Formulare für den Antrag auf Hilfe zur Pflege finden Sie auf der

Webseite des Landratsamt Lörrach

Ausgefüllte Anträge können zur Weiterleitung an die zuständigen Leistungsträger ab 01. Dezember 2021 beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) abgegeben werden.