Dienstleistung

Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beantragung des Personalausweises mit:

- ein aktuelles Lichtbild, biometrietauglich, nähere Informationen erhalten sie unter www.personalausweisportal.de
- Ihren alten Personalausweis bzw. Reisepass, Kinderausweis,
bei Erstausstellung in unserer Gemeinde muss zusätzlich eine Personenstandsurkunde vorgelegt werden. Je nach Familienstand müssen unterschiedliche Urkunden vorgelegt werden.
Bei ledigen Personen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Ablichtung vom Geburtseintrag.
Verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen: Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch.
- Der Personalausweis muss persönlich bei uns beantragt werden.
- Bei Personen, die bei Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen.
- Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Der Reisepass genügt der Ausweispflicht.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie brauchen sofort ein Ausweisdokument und besitzen keinen gültigen Reisepass.
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Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.
Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie auch gleichzeitig beantragen.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Kinder und Jugendliche, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.

Die Personalausweisbehörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung sind dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis erforderlich.

Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen nötig sein, um eine Eilbedürftigkeit glaubhaft zu machen.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung
  • EUR 10,00
  • EUR 13,00 Zuschlag, wenn
    • die Personalausweisbehörde Ihren Antrag außerhalb der behördlichen Dienstzeit bearbeitet oder
    • eine nicht zuständige Personalausweisbehörde das Dokument ausstellt
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Rechtsbehelf

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Sonstiges

Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie spätestens beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.

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Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG)

  • § 1Ausweispflicht)
  • § 3 (PAuswG) Vorläufiger Personalausweis
  • § 6 (PAuswG) Gültigkeit
  • § 7 (PAuswG) Sachliche Zuständigkeit
  • § 8 (PAuswG) Örtliche Zuständigkeit
  • § 9 (PAuswG) Ausstellung des Ausweises
  • § 27 (PAuswG) Pflichten des Ausweisinhabers

§ 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) (Gebühren für Ausweise)

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Weitere Hinweise

Die erforderlichen Unterlagen / Urkunden zur Beantragung des Personalausweises sollten nicht älter als sechs Monate sein!


Besonderer Hinweis zur Beantragung von Ausweispapieren für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland (Auslandsdeutsche)
 
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Beantragung von Ausweispapieren für deutsche Staatsangehörige, die keinen Wohnsitz im Inland haben, grundsätzlich die jeweilige deutsche Auslandsvertretung zuständig. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann eine Ausweisbehörde im Inland zur Ausstellung der Ausweispapiere durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung ermächtigt werden. Ob bei Ihnen ein solcher Ausnahmefall vorliegt, erfragen Sie bitte vorab zu unseren regulären Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 0049/7623/95-404.  Wir möchten eindringlich darauf hinweisen, dass wir nur in sehr geringem Umfang Anträge von Auslandsdeutschen bearbeiten können und eine persönliche Vorsprache, ohne vorherige telefonische Kontaktaufnahme, keinen Erfolg haben wird.

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Zugehörigkeit zu