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Hundesteuer - Hund anmelden | On+

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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Teams
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

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Verfahrensablauf

Bei Anmeldung des Hundes wird gegebenenfalls der Schwerbehinderten-Ausweis fotokopiert.

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Erforderliche Unterlagen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

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Frist/Dauer

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.

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Kosten/Leistung

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Gebühren

Die Steuer beträgt im Jahr
für den ersten Hund 108 Euro
für den zweiten u. jeden weiteren Hund 216 Euro
Kampfhund ohne Wesensprüfung 600 Euro
jeder weitere Kampfhund ohne Wesensprüfung 1.000 Euro
Zwingersteuer (bis 5 Hunde) 216 Euro
Zwingersteuer (bis zu 5 weiteren Hunden) 216 Euro




Hundesteuer- Ersatzmarke 5 Euro


Hinweis: Das Halten beispielsweise von Blindenhunden und Diensthunden ist von der Steuer befreit. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

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Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie bitte auch die Regelungen zur Leinenpflicht, zur Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu