Hundesteuer - Hund anmelden | On+
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Sie halten einen Hund.
Bei Anmeldung des Hundes wird gegebenenfalls der Schwerbehinderten-Ausweis fotokopiert.
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Gebühren |
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Die Steuer beträgt im Jahr | |
für den ersten Hund | 108 Euro |
für den zweiten u. jeden weiteren Hund | 216 Euro |
Kampfhund ohne Wesensprüfung | 600 Euro |
jeder weitere Kampfhund ohne Wesensprüfung | 1.000 Euro |
Zwingersteuer (bis 5 Hunde) | 216 Euro |
Zwingersteuer (bis zu 5 weiteren Hunden) | 216 Euro |
Hundesteuer- Ersatzmarke | 5 Euro |
Hinweis: Das Halten beispielsweise von Blindenhunden und Diensthunden ist von der Steuer befreit. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie bitte auch die Regelungen zur Leinenpflicht, zur Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Hundesteuersatzung der Stadt Rheinfelden (Baden)