Dienstleistung

Rente aus dem Ausland

Beiträge, die Sie in Ländern für die ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gezahlt haben, verbleiben beim dortigen Versicherungsträger.
Jeder einzelne Mitgliedstaat, in dem Sie versichert waren, zahlt Ihnen eine Rente, wenn Sie die dortigen Voraussetzungen erfüllt haben.

Bei einem Wohnsitz in Deutschland können Sie Ihren Antrag bei Ihrer Gemeinde stellen. Gerne können Sie sich hierzu an die unten aufgeführten Sachbearbeiterinnen wenden oder telefonisch einen Termin vereinbaren.

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Mitarbeiter
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Zugehörigkeit zu