Witwen- und Witwerrente
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehe- beziehungsweise Lebenspartners oder Ihrer Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe / Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hatte.
Zur Beantragung einer Witwen- oder Witwerrente vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
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Ortsverwaltung Herten
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Sachbearbeiterin Soziale Stadt und Services