Dienstleistung

Witwen- und Witwerrente

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehe- beziehungsweise Lebenspartners oder Ihrer Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe / Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hatte.

Zur Beantragung einer Witwen- oder Witwerrente vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

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