Dienstleistung

Entwässerungsanträge

Wird ein Grundstück bebaut, fällt im Regelfall Abwasser an, das zur öffentlichen Abwasseranlage abzuleiten ist. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage angeliefert wird.

Grundstücksanschlüsse bis zum Übergabeschacht bzw. Grundstücksgrenze werden ausschließlich von der Stadt hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.

Die Kosten erstmaliger Anschlüsse im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sind für den öffentlichen Abwasserkanal abgegolten. Der Grundstückseigentümer hat die Kosten dieser erstmaligen Anschlüsse ab der Grundstücksgrenze zu übernehmen. Die Kosten für weitere Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer selbst zu tragen.

Voraussetzung für die Kanalanbindung ist eine vom Grundstückseigentümer zu beantragende Entwässerungsgenehmigung. Grundlage hierfür ist die Abwassersatzung der Stadt Rheinfelden.

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