Spendenbescheinigungen
Spenden an die Stadtverwaltung bedürfen ab einem Wert in Höhe von 100 € der Annahme durch den Hauptausschuss. Diese erfolgt immer gesammelt zum Beginn eines Quartals für das vergangene Quartal.
Die Spenden werden zunächst vorläufig durch die Stadtkasse entgegengenommen und eine entsprechende Beschlussvorlage im Hauptausschuss eingereicht.
Nach Annahme der Spende durch den Hauptausschuss stellt die Abteilung Steuerung, Schulen & Sport für Spenden ab einem Wert in Höhe von 200 € eine Spendenbescheinigung aus. Bei Kleinbeträgen bis zu 200 € reicht der normale Zahlungsbeleg zur Vorlage beim Finanzamt.
Die Spenden werden zunächst vorläufig durch die Stadtkasse entgegengenommen und eine entsprechende Beschlussvorlage im Hauptausschuss eingereicht.
Nach Annahme der Spende durch den Hauptausschuss stellt die Abteilung Steuerung, Schulen & Sport für Spenden ab einem Wert in Höhe von 200 € eine Spendenbescheinigung aus. Bei Kleinbeträgen bis zu 200 € reicht der normale Zahlungsbeleg zur Vorlage beim Finanzamt.