Dienstleistung

Visaangelegenheiten

Für die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich ein Visum, das von der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland erteilt wird, erforderlich. Weitere Angaben über die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen für ein Visum erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Deutschen Auslandsvertretung. Sofern ein Visum für einen längeren Aufenthalt erteilt werden soll, ist die Zustimmung der Ausländerbehörde grundsätzlich erforderlich.

Eine Einreise ohne Visum ist möglich für Staatsangehörige aus
EU-Staaten, der Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein
Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, aus der Republik (Süd-)Korea und den USA.

Weitere Ausnahmen bestehen für bestimmte Länder für Aufenthalte bis drei Monate ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit (z. B. Touristen oder Besucher). Welche Länder unter diese Ausnahmen fallen, erfahren Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, bei der zuständigen Auslandsvertretung oder beim Auswärtigen Amt. Visa für einen Aufenthalt von länger als drei Monaten (etwa zwecks Familienzusammenführung, Studium, Au-Pair oder Sprachkurs) werden nur mit Zustimmung der inländischen Ausländerbehörde erteilt. Der Antrag wird ebenfalls bei der zuständigen Auslandsvertretung gestellt, die sich dann mit der inländischen Ausländerbehörde in Verbindung setzt.

Darüber hinaus gibt es ein Visum für Besuchs- und Geschäftsreisen (Schengenvisum), mit dem sich Reisende, sofern keine Einschränkungen eingetragen sind, in allen Schengenländern aufhalten können.

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