Städtische Nachricht

Grünschnitt zugunsten der Verkehrssicherheit


Konkret richtet sich diese Bitte vor allem an Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken und betrifft Hecken, Sträucher und Bäume, die an Gehwegen oder Straßen stehen. Sollten Äste oder Zweige derselben in den Straßen- oder Gehwegraum hineinragen, sollten Eigentümer oder Nutzungsberechtigte diese im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen zurückschneiden.

Dabei gilt an Straßen, dass Äste bis zu einer Höhe von vier Metern nicht in die Fahrbahn ragen dürfen. Ebenso dürfen keine Verkehrszeichen oder Straßenlampen verdeckt sein. Eigentümer oder Nutzungsberechtigte werden besonders im Fall der Straßenlaternen zudem gebeten, die Ausleuchtung im Bereich ihres Grundstücks zu prüfen und hier gegebenenfalls ebenfalls mit einem Rückschnitt der Gewächse tätig zu werden.

An Radwegen dürfen Anpflanzungen bis zu einer Höhe von zweieinhalb Metern und an Fußwegen bis zu zwei Meter dreißig nicht auf den Weg ragen. Deshalb sollten Anpflanzungen grundsätzlich bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Das Amt für öffentliche Ordnung bittet um Beachtung und dankt der Bevölkerung im Voraus für ihre Mithilfe zur Wahrung der Verkehrssicherheit.