Städtische Nachricht

Grundsteuerreform


Hierzu haben private Eigentümer von Grundstücken vor einigen Wochen vom Finanzamt entsprechende Informationen zur Grundsteuerreform erhalten sowie eine Aufforderung zur Übermittlung der Daten zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss.

Digitale Übermittlung

Die Feststellungserklärungen sind digital – nur in begründeten Härtefällen ist die Papierform erlaubt -  an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare stehen ab sofort unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereit.

Bodenrichtwerte

Die für die Feststellungserklärung notwendigen Informationen zu den lokalen Bodenrichtwerten sind, wie die Stadtverwaltung informiert, auf der städtischen Homepage unter www.rheinfelden.de/Bodenrichtwerte zu finden. Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de zusammengefasst. Auch dort sind die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen veröffentlicht.

Angaben

In Baden-Württemberg sind folgende Angaben für die Grundsteuer B erforderlich: das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert und ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken.

Hintergrundinformation:
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des neuen Landesgrundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig.