Städtische Nachricht

Alkoholtestkäufe


An allen sieben Teststellen, sechs Supermärkten und einer Tankstelle, wurde der Jugendschutz nicht ausreichend beachtet. Es wurde weder nach dem Ausweis noch nach dem Alter der Käufer gefragt.

Schlechte Bilanz

„Das Ergebnis ist sehr unbefriedigend und zeigt leider deutlich, dass wir in unseren Bemühungen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes nicht nachlassen dürfen“, bilanziert der Leiter des Ordnungsamtes, Dominic Rago. Im vergangenen Jahr wurde „nur“ an vier der insgesamt acht überprüften Verkaufsstellen der Jugendschutz nicht beachtet.

„Wir haben die Vorkommnisse zur Anzeige gebracht und entsprechende Bußgelder eingeleitet“, betont Dominic Rago. In einem nächsten Schritt werde mit den Filialen Kontakt aufgenommen und gezielt auf die schlechte Entwicklung hingewiesen. Angesichts der schlechten Entwicklung kündigt der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung auch zeitnah weitere Kontrollen an.

Testkäufe

Alkoholtestkäufe werden seit 2016 zwei Mal im Jahr durchgeführt. Jugendliche Testkäufer gehen dabei in ausgewählte Geschäfte und verlangen Alkohol. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden angezeigt und das Verkaufspersonal sollte sich entsprechend schulen lassen.