Städtische Nachricht

Ergebnisse aus dem Bau- und Umweltausschuss
Klimaschutzkonzept und Änderung Bebauungsplan Grendelmatt III


Nach einer vorangegangenen Ortsbegehung in Minseln für den Tagesordnungspunkt 5 stand als erster Tagesordnungspunkt die Vorstellung des Kommunalen Klimaschutzkonzeptes an. Michael König von der K.GROUP stellte das Klimaschutzkonzept dem Gremium vor, das die K.GROUP zusammen mit der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden), maßgeblich dem Hochabteilungsleiter Erik Fiss und dem städtischen Energiebeauftragten Michael Schwarz, erstellt hat. Das Klimaschutzkonzept stellt unter anderem einen Maßnahmekatalog für die Stadt Rheinfelden (Baden) dar und soll mittels einer strategischen Grundsatzplanung auf lokaler Ebene möglichst wirksam und wirtschaftlich tragfähige Maßnahmen gegen die Erderwärmung darlegen, die in Rheifnelden (Baden) umgesetzt werden können. Als Leitfaden für die kommunalen Entscheidungsträger und als Planungshilfe für die Stadtverwaltung werden unterschiedliche Handlungsspielräume wie beispielsweise Energie und Verkehr auf dem Weg zu einer klimaorientierten, umweltfreundlichen Stadtgesellschaft aufgezeigt und in ihrer lokalen Relevanz und ihrem lokalen Potenzial bewertet.
Der Ausschuss nahm das Klimaschutzkonzept zur Kenntnis und beschloss einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen, zu priorisieren und gegebenenfalls vorzubereiten beziehungsweise die Maßnahmen bei den betroffenen Akteuren anzuregen sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorzustellen.

Hinweis: Das Klimaschutzkonzept steht demnächst im Bereich "Wohnen, Bauen & Umwelt" zur Verfügung.

Als zweiter Tagesordnungspunkt standen 1. die Vergabe der Erdgaslieferungen 2013 bis 2014, 2. die Teilnahme an den Bündelausschreibungen der Auftraggebergemeinschaft sowie 3. die Ermächtigung des Oberbürgermeisters für die Erteilung des Zuschlages künftiger Energielieferungen. Bezüglich der Erdgaslieferungen wurde vier Angebote abgegeben.
Zu 1.: Die badenova Ag & Co. KG machte mit 577.491,87 Euro das günstigste Angebot.
Zu 2.: Die Teilnahme an den Bündelausschreibungen der Auftraggebergemeinschaft der Städte Lörrach, Weil am Rhein, Schopfheim und des Landkreises Lörrach ermöglicht, dass Kosten für die Ausschreibung und anderen Abwicklungsaufwand geteilt getragen werden. Die Verwaltung empfiehlt sich bei der künftigen Energiebeschaffung (Erdgas, Strom und Pellets) dem Verbund anzuschließen.
Zu 3.: Die Ermächtigung des Oberbürgermeister ermöglicht eine flexiblere, von den teilweise unregelmäßigen Sitzungsabständen unabhängige Energiebeschaffung, durch schnellere Entscheidungsstrukturen kommt es nicht mehr zu Verzögerungen und dadurch entstehende finanzielle Nachteile. Der Oberbürgermeister bleibt natürlich weiterhin daran gebunden, das günstigste Angebot zu beauftragen. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss einstimmig:
1. Die Vergabe der Erdgaslieferungen 2013 – 2014 an das Energieversorgungsunternehmen badenova AG & Co. KG.
2. Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Verwaltung künftig an der Teilnahme an den Bündelausschreibungen der Auftragsgebergemeinschaft der Städte Lörrach, Weil am Rhein, Schopfheim und des Landkreises Lörrach zu beauftragen.
3. Dem Gemeinderat wird empfohlen, für die künftige Vergabe der Energielieferungen den Oberbürgermeister zu ermächtigen, auf das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag zu erteilen.

Der dritte Tagesordnungspunkt war der Änderungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans „Grendelmatt III“. Die Firma Evonik und die Firma OZ Druck hatten bezüglich des Bebauungsplans Antrag auf Normenkontrolle beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gestellt. Beide Firmen haben mittlerweile zugestimmt, einen Antrag auf Ruhen des Normenkontrollverfahrens zu stellen, damit die Stadtverwaltung das Bebauungsplanverfahren in Zusammenarbeit mit den Firmen und Behörden wieder aufgenehmen kann. In einer Planungswerkstatt sollen die Wünsche, Ansprüche und Erfordernisse an das Baugebiet zu einem verbesserten Bebauungsplanentwurf zusammengesetzt werden.
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die erste Änderung des Bebauungsplans „Grendelmatt III“ gemäß Paragraph 2 Absatz 1 im Vernehmen mit Paragraph 8 Baugesetzbuch zu beschließen.

Die Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für die Brücke über den Nollinger Dorfbach standen als vierter Tagesordnungspunkt an. Eine Bestandaufnahme und Überprüfung der historischen, denkmalgeschützten Sandsteinbogenbrücke über den Dorfbach im Ortsteil Nollingen hatte einen dringenden Sanierungsbedarf ergeben. Das Stadtbauamt plante die Maßnahmen im Herbst 2012 durchzuführen. Allerdings hatte nur eine Firma bei den beschränkt ausgeschrieben Bauarbeiten ein Angebot unterbreitet. 
Der Ausschuss beschloss, die Ausschreibung zu wiederholen und die Maßnahme 2013 durchzuführen.

Der fünfte Tagesordnungspunkt behandelte schon zum dritten Mal die Bauvoranfrage bezüglich der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes um ein weiteres Stockwerk über einer bestehenden Garagenzeile sowie die Nutzung dieses Stockwerks als Café oder Bistro an der Wiesentalstraße in Minseln. Bei der heutigen Ortsbegehung des Bauausschusses konnte mit dem Antragsteller abgeklärt werden, dass die Bauvoranfrage in der Form abgeändert wird, dass die für das Café vorgesehenen Stellplätze an der Wiesentalstraße und nicht hinter dem Gebäude nahe der angrenzenden Wohnbebauung realisiert werden. Der Ortschaftsrat Minseln hatte der Bauvoranfrage nicht zu gestimmt. Der Bauauschuss konnte keine rechtlichen Hinderungssgründe feststellen  und stimmte der Bauvoranfrage bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung unter der Voraussetzung zu, dass die Lage der Stellplätze entsprechend geändert werde.

Der sechste Tagesordnungspunkt behandelte die Bauvoranfrage des Neubaus einer Betriebsleiterwohung mit Altenteilerwohnung und eines Pferdestalls in der Adelhauser Straße auf der Gemarkung Eichsel. Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eine Bebauungsplans und ist auch nicht einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach Paragraph 34 Absatz 1 Baugesetzbuch zuzuordnen. Daher ist das Vorhaben nach Paragraph 35 Absatz 1 Baugesetzbuch zu beurteilen. Der Betrieb umfasst etwa 70 Pferde und besteht derzeit aus einer Reithalle, einem Stall und weiteren Anlagen. Der Ortschaftsrat Eichsel stimmte im Vorfeld der Bauvoranfrage nicht zu, da noch einige Fragen bezüglich der landwirtschaftlichenPrivilegierung im Aiußenbereich geklärt werden mussten. Hierzu wurden das Landratsamt Lörrach und das Regierungspräsidium Freiburg beteiligt. Das Landratsamt teilte mit, dass für den Antragsteller eine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt, da die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß Paragraph 36 Baugesetzbuch zu erteilen.
Der Ausschuss stimmte der Bauvoranfrage bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen zu.

Der siebte Tagesordnungspunkt behandelte den Bauantrag eines Neubaus als Anbau eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten und Umbau und Nutzungsänderung des vorhandenen Gebäudes „Schlössle“ zu vier Wohnungseinheiten im Therese-Herzog-Weg. Die ehemalige Frauenklinik soll derart umgebaut werden, dass 11 Wohneinheiten entstehen, dazu soll der westliche Teil des erweiteren Anbaus der Frauenklinik abgerissen werden, da der Umbau in Wohnungen nicht möglich ist. Ob das Gebäude „Schlössle“, indem vier Wohnungen realisiert werden sollen, denkmalgeschützt ist, ist noch nicht abschließend beurteilt. Die Feststellung als Denkmal geschieht mit der Prüfung des Bauantrags durch die Obere Denkmalbehörde in Freiburg. Elf Stellplätze können nachgewiesen werden. Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß Paragraph 34 Baugesetzbuch. Da sich das Vorhaben gemäß Paragraph 34 Baugesetzbuch in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist, beantragte die Verwaltung, dem Vorhaben zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gemäß Paragraph 36 Baugesetzbuch zu erteilen.
Der Ausschuss stimmte dem Bauantrag einstimmig zu.