Impfen ohne Termin
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Benötigt wird nur ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Führerschein) und wenn möglich der Impfausweis. Bei Auffrischungsimpfungen muss der Nachweis der Erst- und Zweitimpfung mitgebracht werden. Personen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden.
Booster-Impfungen
Auffrischungsimpfungen erhalten alle, deren zweite Impfung mit den Impfstoffen von Astrazeneca, Biontech und Moderna mindestens drei volle Monate zurückliegt. Bei Auffrischungsimpfungen muss der Nachweis der bisherigen Impfungen vorliegen.Eine zweite Auffrischimpfung empfiehlt die STIKO für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche sowie für Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Die erste Auffrischungsimpfung muss dabei mindestens drei Monate zurückliegen. Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung eine Corona-Infektion hatten, erhalten derzeit jedoch keine weitere Auffrischungsimpfung.