Städtische Nachricht

Abfrage Bedarf Notbetreuung


Angesichts des aktuell sehr dynamischen Infektionsgeschehens möchte die Stadt als Schulträger daher den möglichen Bedarf im Vorfeld – noch ohne Not - eruieren.

Formular Homepage

Daher stellt sie ab sofort den Eltern auf der städtischen Homepage unter www.rheinfelden.de/Notfallbetreuung ein entsprechendes Antragsformular sowie eine „Unabkömmlichkeitsbescheinigung“, die vom Arbeitgeber auszufüllen ist, zur Verfügung.

Beide Formulare sollten nach Möglichkeit bis zum 28. Januar bei den jeweiligen Schulen, sei es per Mail oder direkt im Schulsekretariat, abgegeben werden. „Wir möchten mit dieser Abfrage im Vorfeld für alle Beteiligten eine bessere Planungssicherheit schaffen“, betont Vanessa Hünerli vom zuständigen Fachamt. Durch die vorgezogene Abfrage könne der Anspruch im Vorfeld geprüft werden.

Berechtigte

Anspruch auf eine Notbetreuung haben „im Fall des Falles“ – nach heutigem Stand -  Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Klasse 7, bei denen beide Erziehungsberechtigten oder der alleinerziehende Elternteil von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich eingestuft werden. Dies müsse, so die Verwaltung, durch eine entsprechende Bescheinigung bestätigt werden.