Städtische Nachricht

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen für ungeimpfte und nicht genesene Personen außer Kraft


Damit entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ab 0 Uhr.

Es gelten weiterhin die Maßnahmen der Alarmstufe II.

Nach Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg treten die weiteren Beschränkungen nach § 17a Abs.2 Corona-Verordnung für nicht-immunisierte Personen zusätzlich zu den Maßnahmen der Alarmstufe II wieder in Kraft, wenn die Inzidenz an zwei Tagen in Folge wieder bei mindestens 500 liegt.

Maßgeblich sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Zahlen.