Weg frei für Neubau in Karl-Fürstenberg-Straße
Die Änderung des Bebauungsplanes, der aus dem Jahr 1967 stammt, ermöglicht nun den Neubau eines Geschäfts- und Wohnhauses an der Stelle der Häuser Nummer 3 und 5 in der Karl-Fürstenberg-Straße, schützt aber gleichzeitig durch weitreichende Festsetzungen auch das Ensemble der Steffen-Häuser am Oberrheinplatz.
Offenlage bringt keine Änderungen
Wie bereits im Bau- und Umweltausschuss machten die Stadträte deutlich, dass der bereits vollzogene Abbruch des ehemaligen Teelädeles und seines Nachbargebäudes in der Karl-Fürstenberg-Straße durch die Top Invest GmbH zwar rechtens, aber „ungeschickt“ war.Wie Julia Messerschmidt vom Planungsbüro FSP-Stadtplanung in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ausgeführt hatte, ergaben sich aus der zweiten Offenlage keine Änderungen im Planteil des Bebauunsplanes. Die offene Frage der Abstandsfläche zum östlichen Bestandsgebäude konnte mit Zustimmung der dortigen Eigentümer geregelt werden.
Der Forderung der IG Velo nach zusätzlichen Fahrradstellplätzen sowohl auf dem Privatgrundstück als auch im öffentlichen Raum erteilte die Planerin eine „Absage“. Die rechtlichen Vorgaben auf dem Privatgrundstück würden erfüllt und Fahrradstellplätze im öffentlichen Raum würden nicht über einen Bebauungsplan geregelt. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt versprach den letzten Punkt als Anregung aufzunehmen.