Städtische Nachricht

Änderungen in städtischen Einrichtungen und bei öffentlichen Veranstaltungen
#corona


So werden ab dem kommenden Montag, 29. November, das Rathaus, das Soziale Kompetenzzentrum, das Bürgerbüro und alle Ortsverwaltungen wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr schließen und Termine nach Terminvereinbarung anbieten. Termine können online über die Homepage unter www.rheinfelden.de/termin oder direkt bei den jeweiligen Mitarbeitenden telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Für alle Personen, die das Rathaus, das Soziale Kompetenzzentrum oder das Bürgerbüro betreten möchten, gilt – in Anlehnung an andere Behörden des Landkreises – dabei die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Gleiches gilt auch für alle Ortsverwaltungen.

Entsprechende Nachweise müssen dem Personal bei Abholung im Eingangsbereich vorgezeigt werden. Kinder und Schüler bis einschließlich 17 Jahre sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

Hinsichtlich öffentlicher Veranstaltungen entfallen ab sofort bis Mitte Januar alle Kulturveranstaltungen, inklusive des für diesen Samstag vorgesehenen Konzerts „We salute the Night“ des Big Sound Orchestra im Bürgersaal. Erworbene Tickets für Veranstaltungen bis Ende des Jahres werden erstattet, wobei Online-Tickets über Reservix direkt zurückerstattet werden. Alle anderen Tickets können an den jeweiligen Vorverkaufsstellen (zum Beispiel Tourist-Info) zurückgegeben werden. Für das Neujahrskonzert am 2.Januar 2022 werden momentan Alternativtermine geprüft – Tickets für diese Veranstaltung behalten ihre Gültigkeit. Bei einer endgültigen Absage werden auch diese Tickets erstattet. Ausstellungen im Haus Salmegg und in der Rathausgalerie sowie der Schauraum werden geschlossen.

Ebenso wird auf Grund der schwierigen Bedingungen mit 2G Plus der für Dezember geplante Weihnachtsmarkt abgesagt.

In der Stadtbibliothek gilt ab sofort beim Betreten generell die 3G-Regel und somit auch für Besucher, die nur Medien zurückgeben oder abholen. Der Besuch der Stadtbibliothek ist weiterhin nur unter 2G möglich, für die reine Medienabholung oder –rückgabe wird ein Antigentest oder ein PCR-Test benötigt. Ausgenommen sind auch hier Kinder und Schüler bis einschließlich 17 Jahre.

Im Bürgertreffpunkt Gambrinus gilt im Rathaus Café und bei den regelmäßigen Terminen der kleinen Gruppen 2G. Für Beratungen externer Anbieter ist eine Anmeldung nötig und es gilt die 3G-Regelung.

Für den Besuch des zentralen Jugendhauses und die Jugendtreffs in Herten und Karsau gilt weiterhin die 3G- Regel. Ausgenommen sind Schüler bis einschließlich 17 Jahre. Vor dem Besuch des zentralen Jugendhauses gibt es die Möglichkeit, einen Schnelltest unter Aufsicht durchzuführen.