Städtische Nachricht

Änderungen im Sozialbereich


Konkret betroffen sind die Anträge auf Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Übernahme der Bestattungskosten und Elterngeld. Bei allen diesen Leistungen, die bei externen Stellen beantragt werden müssen, waren die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bisher bei der Antragsstellung unterstützend tätig (Aufnahme, Korrektur und Weiterleitung). Im Rahmen der Umstrukturierung wird diese freiwillige Aufgabe zukünftig jedoch nicht mehr möglich sein. Das Amt für Familie, Jugend und Senioren bittet die Bürgerschaft darum, sich bei Fragen zu den Anträgen zukünftig direkt an die entsprechenden Leistungsträger (Jobcenter, Landratsamt, L-Bank) zu wenden.

Ausgefüllte Anträge können zur Weiterleitung an die zuständigen Leistungsträger ab dem ersten Dezember beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rheinfelden abgegeben werden.

Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.