Städtische Nachricht

2G nun auch im Hallenbad, in Museen und in der Stadtbibliothek sowie bei städtischen Veranstaltungen


Für den Besuch von Veranstaltungen des städtischen Kulturamtes gilt bereits seit Mitte Oktober die 2G-Regel. Und seit der Ausrufung der Warnstufe Anfang November mussten die Besucher auch wieder Masken während der Veranstaltung tragen. Neu ist die 2G-Regel im Kulturbereich nun für den Besuch von Museen und Ausstellungen sowie den Besuch der Stadtbibliothek. Für die Stadtbibliothek gilt aber weiterhin, dass Personen, die lediglich Medien abholen oder zurückgeben möchten, dies auch „ohne 2G“ machen können.

Auch für den Besuch des Hallenbads gilt in der Alarmstufe die 2G-Regel. Ausgenommen laut der Corona-Verordnung des Landes sind von den 2G-Beschränkungen generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, wobei bei Schülerinnen und Schülern – aufgrund der regelmäßigen Schultestungen - die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule ausreicht.

Wie die Stadtverwaltung darüber hinaus mitteilt, bemühe sie sich aktuell sowohl um eine Ausweitung des Testangebotes als auch um ein lokales Impfangebot.