Städtische Nachricht

Alarmstufe in Baden-Württemberg ab Mittwoch


Damit gelten ab Mittwoch deutlich schärfere Corona-Maßnahmen, die vor allem Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, betreffen.

In vielen Bereichen gilt ab Mittwoch die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.

In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote.

Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.

In den Schulen gilt in der Alarmstufe wieder die Maskenpflicht am Platz.

Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.

Die verschärften Corona-Maßnahmen in der "Alarmstufe" treten in Baden-Württemberg außer Kraft, sobald die Schwellenwerte zwischen Montag und Freitag an fünf Tagen hintereinander unterschritten werden. Das bedeutet, dass dann wieder weniger als 390 Menschen auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg wegen einer Covid-19-Erkrankung behandelt werden. Oder es müssen weniger als zwölf Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und Woche wegen Corona in eine Klinik eingeliefert werden. Nach der "Alarmstufe" würden dann wieder die Regeln der "Warnstufe" gelten.